CO2-Zertifikate stilllegen statt aufsparen

CO2-Zertifikate stilllegen statt aufsparen

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CO2-Zertifikate stilllegen statt aufsparen



(pressrelations) - "Die Hälfte der überschüssigen Emissionsrechte lediglich für drei Jahre zurückzuhalten, nutzt dem Klimaschutz gar nichts. Zertifikate über etwa zwei Milliarden Tonnen CO2 müssen dauerhaft verschwinden, sonst kracht der EU-Emissionshandel in sich zusammen. Zudem muss der CO2-Ausstoß bis 2020 mindestens doppelt so schnell reduziert werden, wie gegenwärtig im System vorgesehen, sonst purzeln die Zertifikatspreise gleich wieder in den Keller", erklärt Eva Bulling-Schröter, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Umweltausschusses, zu den Vorschlägen der EU-Kommission für Korrekturen an der dritten Handelsperiode des Europäischen Emissionshandelssystems. Bulling-Schröter weiter:

"Die Bundesregierung muss in Brüssel für eine radikale Reform desEmissionshandels in der Handelsperiode 2013 bis 2020 eintreten. Was heute
von Connie Hedegaard als erster Schritt vorgestellt wurde, schindet lediglich Zeit. 900 Millionen Zertifikate bis 2015 von der Versteigerung
zurückzuhalten, um sie anschließend zusätzlich auf den Markt zu werfen, wird die absurd niedrigen CO2-Preise kaum beflügeln. Doppelt so viele Zertifikate sind aus dieser Handelsperiode zu viel auf dem Markt und übertragbar. Darum müssen die Regierungen in Europa die weiteren Reformvorschläge Hedegaards aufgreifen.

Aus Sicht der LINKEN ist in den nächsten Monaten ein Bündel von Maßnahmen erforderlich. Die Gesamtmenge der Emissionszertifikate für die kommende Handelsperiode muss um jenes Volumen gekürzt werden, das in der laufenden Handelsperiode (2008 bis 2012) krisenbedingt, aus oft zweifelhaften Projekten des Clean Development Mechanism (CDM) oder aufgrund derÜberausstattung entstanden ist. Schätzungen zufolge geht es um mindestens zwei Milliarden European Union Allowance (EUA), die über das kurzfristige 'backloading' hinaus endgültig stillzulegen wären. Zudem muss das jährliche Minderungsziel für emissionshandelspflichtige Anlagen in der dritten Handelsperiode von den momentan festgelegten 1,74 auf 3,9 Prozent erhöht werden. Das vorbehaltslose Minderungsziel für EU-Treibhausgasemissionen ist entsprechend von 20 auf mindestens 30 Prozent für den Zeitraum 1990 bis 2020 anzuheben. Und schließlich sollte die Verwendung von Emissionsgutschriften aus neuen CDM-Auslandsprojekten zur Abrechnung von Minderungsverpflichtungen im EU-Emissionshandelssystem untersagt werden."



F.d.R. Christian Posselt


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Datum: 14.11.2012 - 15:15 Uhr
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