Unfallversichert bei der beruflichen Weiterbildung
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Weiterbildung teilnehmen, sind grundsätzlich gesetzlich
unfallversichert. Ob die Weiterbildung durch den Betrieb selbst
organisiert oder von einem externen Bildungsträger durchgeführt wird,
spielt dabei keine Rolle. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung
die beruflichen Chancen verbessert und nicht rein privaten,
hobbymäßigen Interessen dient. Wann der Unfallversicherungsschutz im
Einzelnen greift, wird in der neuen Ausgabe der Zeitschrift "DGUV
Arbeit und Gesundheit" erläutert.
Der Fachkräftemangel und der ständige Wandel in der Arbeitswelt
führen dazu, dass Beschäftigte immer häufiger ihr berufsrelevantes
Wissen in Aus- und Weiterbildungen erweitern. Dabei können sie auf
Veranlassung ihres Arbeitgebers an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen
oder aus eigener Initiative eine berufliche Fortbildung durchführen.
Gut zu wissen: In beiden Fällen besteht der Unfallversicherungsschutz
während der Veranstaltung sowie bei der An- und Abreise. Zuständig
ist bei betrieblich veranlassten Weiterbildungsmaßnahmen die
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse des Betriebs. Bei privat
organisierter Weiterbildung ist der gesetzliche
Unfallversicherungsträger der Bildungseinrichtung zuständig. Falls
also etwas passiert, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die
medizinische Akutversorgung, sorgt wenn nötig für eine umfassende
Rehabilitation sowie für eine mögliche Entschädigung, zum Beispiel in
Form einer Rente.
Allerdings gilt: Unfälle in der Freizeit, auch rund um die
Weiterbildungsmaßnahme, sind nicht unfallversichert. Auch bei selbst
organisierten Kursen im Ausland, etwa einem Sprachkurs in England
oder Italien, besteht kein Versicherungsschutz.
Weitere Themen in der aktuellen "DGUV Arbeit & Gesundheit" sind:
- Interview: Elektronische Schutzengel - Fahrerassistenzsysteme
- Hauterkrankungen im Beruf
- Gewalt in Bildungseinrichtungen
"DGUV Arbeit & Gesundheit" ist das Magazin für ein sicheres und
gesundes Berufsleben. Reportagen, Interviews und
Hintergrundinformationen bieten Wissenswertes zum Thema. "DGUV Arbeit
& Gesundheit" erscheint alle zwei Monate in einer Auflage von über
300.000 Exemplaren.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030-288763768
E-Mail: presse@dguv.de
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Datum: 15.11.2012 - 10:02 Uhr
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