Inbetriebnahme von Maschinen verursacht die meisten Unfälle
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Das Produktsicherheitsgesetz fordert eindeutige Instruktionen in Betriebsanleitungen[1]

(PresseBox) - Unverzichtbar zum Schutz des Anwenders sind Hinweise zum Inbetriebnehmen von Maschinen. Ebenso dürfen Instruktionen zur Einarbeitung, Unterweisung und Schulung an technischen Arbeitsmitteln nicht fehlen. Dies machen auch die Anforderungen der Maschinenrichtlinie an die Betriebsanleitung unmissverständlich klar. Ohne solide Benutzerinstruktion ist keine CE-Kennzeichnung erlaubt.
Längst kann kein Maschinenhersteller mehr ignorieren, dass die Zahl der leidenschaftlich unbegabten Heimwerker ständig steigt. Immer häufiger werden auch in Baumärkten anspruchsvolle technische Arbeitsmittel an private Nutzer verkauft. Selbst die Industrie kämpft zunehmend mit dem Problem, dass mangels geeigneter Fachkräfte immer mehr Arbeitskräfte in Berufen arbeiten, die sie niemals erlernt haben. Hier sind zielgruppengerechte Instruktionen gefordert- unser Bild zeigt ein Beispiel.
Dass Hersteller die Macher von Betriebsanleitungen mit hohen qualitativen Maßstäben messen, darf deshalb nicht verwundern. Immerhin können Instruktionsfehler in der Benutzerinstruktion dazu führen, dass technische Arbeitsmittel durch die Aufsichtsbehörden vom Markt genommen werden. Das gilt sogar für Produkte mit GS-Zeichen.
Alles darüber, wie Betriebsanleitungen gemäß Maschinenrichtlinie aussehen müssen, vermittelt diese neue Broschüre (jetzt bereits in der 2., aktualisierten Auflage erschienen).
Leseproben gibt es unter www.dipstock.eu
[1] Hahn, HansPeter; Bayer, Claudia (2012), "CE EXPRESS No. 2 - Betriebsanleitungen", mit 44 Bildern und Praxisbeispielen zur Maschinenrichtlinie, 2., aktualis. Auflage. ? 32,80 (Print) / ? 28,40 (eBook).
ISBN 9783942306119 (Print)
ISBN 9783942306133 (eBook PDF)
ISBN 9783942306126 (eBook epub)
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Datum: 16.11.2012 - 10:40 Uhr
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