Steuererklärung für 2012 ist ab sofort möglich

(firmenpresse) - Lohnsteuer kompakt startet in die neue Steuersaison. Als erste deutsche Steuersoftware bietet Lohnsteuer kompakt seit dem 16.11.2012 die Einkommensteuererklärung für 2012 an. Lediglich die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt ist erst nach Ablauf des Steuerjahres 2012 möglich.
Einfach anmelden und loslegen
Neukunden melden sich einfach an und starten online ihren neuen Steuerfall. Alle Daten werden in einem übersichtlichen Dialog erfasst und können danach einer Datenprüfung unterzogen werden. Bestehende Kunden haben es noch einfacher: Sie müssen lediglich Ihre Daten aus dem Vorjahr importieren, prüfen und ggf. ergänzen. Schon ist die Steuererklärung zur Abgabe fertig!
Aktuelle Steuertipps und umfangreiche Checklisten zeigen zudem weiteres Sparpotenzial auf. Die Steuerberechnung wird dabei ständig aktualisiert. So hat man die voraussichtlich Erstattung immer im Blick, bis ab dem 01.01.2013 dann die elektronische Abgabe der Steuererklärung per ELSTER auch von Seiten der Finanzämter erfolgen darf.
Die frühzeitige Bearbeitung und die Abgabe der Steuererklärung hat weitere Vorteile: “Da die Finanzämter im ersten Quartal erfahrungsgemäß nicht so stark ausgelastet sind, wird die Steuererklärung schneller bearbeitet und man kann sich früher über seine Steuererstattung freuen.”, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von www.lohnsteuer-kompakt.de .
Vorteile gegenüber Software-Produkten
Steuer-Software auf CD oder DVD, die Anfang Dezember auf den Markt kommt, erfordert bereits bei der Erst-Installation auf dem Heimcomputer aufwendige Updates. Häufig müssen mehrere 100 MB heruntergeladen werden bis das Programm endlich auf dem aktuellen Stand ist. Will der Nutzer dann erst später im Jahr seine Steuererklärung bearbeiten, sind oft weitere Updates nötig.
Sofort starten: Installation von Software mit Updates nicht nötig
Diesen Aufwand können Sie sich mit Lohnsteuer kompakt getrost sparen. Im Gegensatz zur normalen Software ist bei Lohnsteuer kompakt kein Download und keine Installation auf einem lokalen Rechner notwendig. Der Steuerpflichtige kann sofort mit der Bearbeitung seiner Steuererklärung starten.
Das Programm kann dabei plattformunabhängig und -übergreifend auf jedem beliebigen Rechner genutzt werden. Das verwendete Betriebssystem (iOS, Windows, Linux oder Android) spielt ebensowenig eine Rolle wie das verwendete Gerät. Zwischen Notebook, Tablet-PC und Desktop-PC kann beliebig gewechselt werden. Lediglich ein moderner Internetbrowser wird benötigt, um schnell und effizient die Steuererklärung zu bearbeiten.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Lohnsteuer-kompakt.de ein führender Anbieter für die webbasierte Erstellung und Abgabe der privaten Steuererklärung.
Das Ziel von Lohnsteuer-kompakt.de ist es auch Steuerlaien schnell, einfach und sicher bei der Online-Steuererklärung zu begleiten. Diese praktische Anwendung beschert Lohnsteuer-kompakt.de die besten Bewertungen bei Trusted Shops und die meisten Facebook-Fans.
Als Entwickler von Lohnsteuer-kompakt.de ist die forium GmbH – mit Hauptsitz in Berlin – seit 2002 im Steuermarkt tätig. Des Weiteren ist die forium GmbH Deutschlands größter Finanzratgeber mit Informationen, Artikeln und Vergleichen auf mehr als 10.000 Seiten.
Lohnsteuer-Kompakt
Leander Bretschger
Öffentlichkeitsarbeit
Kantstraße 13
D-10623 Berlin
Telefon: (030) 420246-47
Telefax: (030) 420246-55
E-Mail: presse(at)lohnsteuer-kompakt.de
Website: www.lohnsteuer-kompakt.de
Datum: 16.11.2012 - 15:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 764862
Anzahl Zeichen: 2716
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Leander Bretschger
Stadt:
Berlin
Telefon: 493042024647
Kategorie:
Business Intelligence
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.11.2012
Diese Pressemitteilung wurde bisher 261 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Steuererklärung für 2012 ist ab sofort möglich "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Lohnsteuer-Kompakt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).