Nächste Etappe erreicht

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Ausschuss stimmt für Abschaffung des Schienenbonus

Heute hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gestimmt. Darin geht es um die Abschaffung des Lärmprivilegs der Schiene, des so genannten "Schienenbonus". Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie die zuständige Berichterstatterin, Daniela Ludwig:

"Wir haben eine weitere Etappe zur Abschaffung des Schienenbonus geschafft: Heute hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gestimmt. Damit kann das Gesetz nächste Woche im Plenum verabschiedet werden. Die Regierungsfraktionen schaffen noch in diesem Jahr Rechts- und Planungssicherheit für zukünftige Bahnprojekte. Und für Anwohner an Schienenwegen ist die Entscheidung ein Signal: Wir nehmen die Probleme der Lärmbelastung ernst. Wir handeln. Und wir flankieren die Abschaffung des Schienenbonus mit innovativen Lärmschutzmaßnahmen am rollenden Material. So fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass Güterwagen möglichst zügig umgerüstet und neue Bremstechnologien eingesetzt werden, um so eine Halbierung des wahrgenommenen Lärms zu erreichen.Wir setzen uns zudem dafür ein, dass der Schienenbonus auch im Bereich der Lärmsanierung an Bestandsstrecken umgesetzt wird."

Hintergrund:

Zum Schienenbonus: Die Lärmgrenzwerte für die Bahn wurden 1990 in der Bundesemissionsschutzverordnung um fünf Dezibel angehoben. Laut Gesetzentwurf soll dieser so genannte "Schienenbonus" wegfallen. Die neuen Lärmschutzregelungen sind an die nächste Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (2016) für den Neu- und Ausbau von Schienenwegen gekoppelt. Der "Schienenbonus" wird dann für die Bauvorhaben nicht mehr angewendet, für die das Planfeststellungsverfahren noch nicht eröffnet und für die die Auslegung des Plans noch nicht öffentlich gemacht worden ist. Die neue Regelung kann aber auch schon vorher wirksam werden, wenn der Vorhabenträger selbst oder "ein Dritter" die etwaigen Mehrkosten übernimmt.




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Datum: 19.11.2012 - 17:00 Uhr
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