Neue OZ: Kommentar zu Innere Sicherheit / Waffenregister
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Wer meint, Deutschland könne allein durch eine Datensammlung
sicherer werden, führt die Bürger an der Nase herum: Mit dem
Waffenregister setzt die Bundesrepublik zwar eine sinnvolle
EU-Verordnung zur Auflistung von Pistolen und Gewehren um. Doch ist
der nächste Amoklauf damit noch lange nicht verhindert.
Es bleibt immer noch der Mensch, der den Finger am Abzug hat.
Dabei dürfen die Sportschützen wegen der wenigen schwarzen Schafe in
ihren Reihen zwar nicht unter Generalverdacht gestellt werden.
Gleichzeitig gilt aber, dass laut Grundgesetz der Besitz von Waffen
in Deutschland erst mal verboten ist. Aus gutem Grund: Sie bleiben
potenziell tödlich. Durch Sportschützen gelangen höchst gefährliche
Hobby-Utensilien in Umlauf, anders als etwa bei Ballett-Schläppchen
von Tänzerinnen.
Daraus resultiert eine besondere Verantwortung der Waffenträger.
Im europäischen Vergleich steht Deutschland dabei gar nicht mal so
schlecht da: In Großbritannien wird einem schon nach wenigen Wochen
eine Flinte in die Hand gedrückt, ein Neuling unter deutschen
Sportschützen muss mehrere Monate auf seine Waffe warten. Derweil
kann er sein Bewusstsein schärfen. Dennoch werden Amokläufe oft mit
legalen Waffen verübt. Diese gilt es noch besser zu sichern. Es wäre
daher dringend geboten, dass alle Sportpistolen und -gewehre künftig
in Panzerschränken bei den Vereinen bleiben müssten.
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Datum: 19.11.2012 - 22:00 Uhr
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