Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Nach dem Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht Andere Zeite

Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Nach dem Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht
Andere Zeiten
BERNHARD HÄNEL

ID: 767111
(ots) - Wenn Kläger wie Beklagte mit einem
Gerichtsurteil zufrieden sind, könnte dies für eine salomonische
Entscheidung sprechen. Doch das ist es nicht, denn das
Bundesarbeitsgericht entschied im Rahmen seiner Möglich- und
Zuständigkeiten. Verfassungsrecht ist eher am Rande seine Sache.
Darüber entscheiden allein die Kollegen in Karlsruhe. Die
Begrüßungsrituale der Gewerkschaft Verdi und beider Großkirchen
sprechen dafür, dass längst nicht alles geklärt ist, was rechtlich
geklärt werden muss. Das aber ist eine ganze Menge. Denn es geht um
mehr als den Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht. Der wirklich
entscheidene Punkt ist die Sonderstellung der Kirchen im Grundgesetz.
Sie ist aus der Weimarer Verfassung ins Grundgesetz übernommen
worden. Die Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Reichsverfassung
stammen aus der Zeit des Übergangs vom Kaiserreich zur Republik. Es
waren Zeiten des Umbruchs, in denen die Verfassungsväter im August
1919 sich nicht mit allen Mächtigen anlegen wollten und konnten. Für
Protestanten etwa waren bis zur Revolution die Durchlauchten die
höchste Instanz nach dem Allmächtigen. Die Mütter und Väter des
Grundgesetzes wiederum mussten sich abgrenzen vom atheistischen
ostdeutschen Regime. Auch brauchte die zweite deutsche Republik die
Kirchen als Hoffnungsgeber für die vom Krieg entwurzelten Menschen.
Heute sind die Zeiten anders. Immer mehr Menschen stehen den Kirchen
fern. Sie verstehen nicht, warum der Steuerbürger noch immer große
Summen für Dotationen an die Kirchen oder für Domherren, Bischöfe und
Präsides berappen muss. All dies könnte neben dem krichlichen
Arbeitsrecht auf den Karlsruher Prüfstand gelangen. Kaum vorstellbar,
dass die Kirchen dieses Tor aufstoßen wollen.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271


nachrichten@neue-westfaelische.de

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Solidarumlage für die Kommunen
Grotesk
HUBERTUS GÄRTNER Westdeutsche Zeitung: Kommunalwahlen NRW =
Von Frank Uferkamp
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.11.2012 - 19:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 767111
Anzahl Zeichen: 2062

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 165 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Nach dem Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht
Andere Zeiten
BERNHARD HÄNEL
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Neue Westfälische (Bielefeld) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die CDU wird zum stabilisierenden Anker in NRW ...

Zum Ergebnis der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen kommentiert NW-Autor Carsten Heil: "Schon am Morgen danach schließen sich die demokratischen Kräfte gegen die rechtsextreme AfD zusammen. Das haben Sarah Philipp für die SPD und Hendrik Wü ...

Kita-Pläne in NRW: Eltern sollen wieder zahlen ...

Bielefeld. Die Kitalandschaft in NRW steht offenbar vor einer grundlegenden Veränderung. Dies geht aus einem bislang unter Verschluss gehaltenen Eckpunktepapier des Landes NRW hervor. Wie die in Bielefeld erscheinende Tageszeitung "Neue Westfä ...

Alle Meldungen von Neue Westfälische (Bielefeld)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z