Sicherheit auch im Todesfall
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Sicherheit auch im Todesfall
Eine Restschuldversicherung übernimmt im Todesfall die noch ausstehenden Zins- und Tilgungsraten. Alle Schulden können damit vollständig abgelöst werden und die Angehörigen schuldenfrei wohnen. Außer Hypotheken können Bankkunden ebenso andere Darlehen auf diese Art absichern – und das bei einigen Banken auch für den Fall von Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.
Ob eine Restschuldversicherung für den Kreditnehmer Sinn macht, hängt nicht allein von Kreditsumme und Laufzeit ab. Vielmehr kommt es auch auf die jeweili¬gen Umstände – beispielsweise auf die persönliche Einkommens-, Vermögens- und Familiensituation – und auf die individuelle Risikoneigung des Kreditnehmers an.
Auch sollte man sich über die zusätzlichen Kosten einer Restschuldversicherung informieren, diese werden im Kreditvertrag separat ausgewiesen. Vertrags- und Kostenfragen zu Restschuldversicherungen beantworten die Bankberater.
Weitere Informationen für Verbraucher zu den Themen Geld, Steuern und Vorsorge unter www.infos-finanzen.de .
Kontakt: Dr. Kerstin Altendorf
Bundesverband deutscher Banken
Tel.: 30/1663-1250
E-Mail: bank-news@bdb.de
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Datum: 10.03.2009 - 16:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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