'Befähigte Personen' verbessern die Betriebliche Sicherheit
ID: 76738
'Befähigte Personen' verbessern die Betriebliche Sicherheit
Für „Befähigte Personen“ gibt es bisher kein definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt* unterstützt mit der Richtlinienreihe VDI 4068 Unternehmer, die zum Verbessern der Betrieblichen Sicherheit qualifizierte Mitarbeiter mit Prüfaufgaben an bestimmten Arbeitsmitteln betrauen wollen und sie dafür aus- oder weiterbilden müssen. Solche Qualifizierungen können innerbetrieblich oder außerbetrieblich erfolgen. Die Richtlinienreihe gibt detaillierte Hinweise zu den Inhalten solcher Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Richtlinien VDI 4068 Blatt 2 und Blatt 3 sind als Entwürfe für je 40,10 € beim Beuth Verlag in Berlin, Tel. +49 (0) 30 2601-2260, erhältlich. Onlinebestellungen sind möglich unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de. Die Einspruchsfrist für beide Richtlinien endet am 30.09.2009.
* Um neue Aktivitäten und Produkte zu entwickeln und Synergien zwischen den VDI-Gesellschaften zu nutzen, sind die VDI-Gesellschaft Energietechnik (VDI-GET) und die VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik (VDI-KUT) zur neuen VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (VDI-GEU) verschmolzen.
Hinweis an die Redaktion:
Sie finden diese Pressemitteilung auch im Internet unter: www.vdi.de/presse
Ihr Ansprechpartner für die VDI-Fachpressearbeit: Marita Heiken,
Telefon: +49 (0) 211 62 14-415, Telefax: +49 (0) 211 62 14-124, E-Mail: heiken@vdi.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 10.03.2009 - 16:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 76738
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 363 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"'Befähigte Personen' verbessern die Betriebliche Sicherheit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
VDI-KUT (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).