König & Cie. Renditefonds 50: MT ?King Dorian? könnte unter Problemen leiden
ID: 767974
Die König & Cie. Renditefonds 50 ? MT ?King Dorian? schien die Krise bis zum Beginn des Jahres 2012 jedoch gut zu überstehen.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Weltwirtschaftskrise ist an der Schifffahrtsbranche nicht spurlos vorbeigegangen. In den letzten Jahren kam es in der Branche zu einem Überangebot an Transportkapazität. Dagegen hielt sich die Nachfrage nach Schiffstransporten vergleichsweise gering. Dadurch entstanden niedrige Charterraten der Transportschiffe, welche zu den Problemen der Schifffonds führten. Nun soll aber deutlich werden, dass auch die König & Cie. Fonds von der andauernden Krise betroffen sein könnten. Dieser Umstand könnte für Anleger ungeahnte Folgen haben. Einige der Gesellschaften mussten bereits Insolvenz anmelden.
Die Folgen bei einer Insolvenz können ganz einfach und gleichzeitig erschreckend sein. Der Insolvenzverwalter kann beispielsweise unter Umständen das Recht haben, die Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen. Vielen Anlegern ist gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage möglicherweise Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Was die Anleger teilweise auch nicht wissen ist, dass Ihre Ausschüttungen oftmals aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen stammen sollen.
Möglicherweise könnten Anleger Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung geltend machen. Diese könnten sich vor allem daraus ergeben, dass die Anlageberater die Fonds ihren Kunden in der Regel vergleichbar einem Sparbuch als "genauso sicher, aber besser verzinst" angepriesen haben sollen. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
Eine Schifffondsbeteiligung ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist. Daher ist eine Schifffondsbeteiligung auch nicht als Altersvorsorge geeignet. Für die Anleger betroffener Schiffsfonds und Flottenfonds könnte daher die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind.
Lassen Sie daher Ihre Kapitalanlage überprüfen, um weitere Verluste ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln. Sollten Sie als Betroffener, sogar einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.grprainer.com/Koenig-und-Cie-Schiffsfonds.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 21.11.2012 - 19:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 767974
Anzahl Zeichen: 3159
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 389 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"König & Cie. Renditefonds 50: MT ?King Dorian? könnte unter Problemen leiden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Jonway - Ein nicht ganz so erfolgreiches chinesisches Unternehmen ...
Erst vor kurzem wurden die Verträge in Pattaya- Thailand unterzeichnet. Mr. Lucus Mariano Kwan, Chairman of China Motor World und der nun offizielle Vertreter Thailands für Jonway, der Exil-Koreaner Mr. Tae Ho Kim, Chairman of China Thai Automobil Co. Was damals keiner wusste oder für möglich
Erstes Prospekthaftungsurteil gegen Debi Select ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit einem ersten Prospekthaftungsurteil gegen die Debi Select und deren Prospektverantwortlichen soll die Beklagte verurteilt worden sein, dem Anleger sÃ
Unzulässige Fragen beim Einstellungsgespräch ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Stellt der Arbeitgeber die Frage trotzdem, muss der Arbeitnehmer die Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten. Mit Urteil vom 15.11.2012 hat das Bundesar
Nach dem BGH haften GbR-Gesellschafter geschlossener Immobilienfonds für Altschulden ...
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zwar können sich, laut BGH, aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen




