Das Verbraucherinformationsgesetz - Erste Erfahrungen von Behörden und Anwälten

Das Verbraucherinformationsgesetz - Erste Erfahrungen von Behörden und Anwälten

ID: 76876

Das Verbraucherinformationsgesetz - Erste Erfahrungen von Behörden und Anwälten



(pressrelations) - (aid) - Noch kein Jahr ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft. Trotzdem hatte die Beratungsgesellschaft AFC Management Consulting zum ersten Erfahrungsaustausch nach Bonn eingeladen. Dabei berichteten die Länder-Vertreter übereinstimmend von einer insgesamt geringen Inanspruchnahme des VIG. Anfragen würden überwiegend von Verbänden oder von Journalisten gestellt, echte Verbraucheranfragen seien selten. In Niedersachsen liegen nach Auskunft des Präsidenten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dr. Eberhard Haunhorst, bislang 22 Anfragen vor. Dennoch sei der Arbeitsaufwand hierfür hoch, da in Niedersachsen derzeit in der Praxis prinzipiell eine schriftliche Anhörung der betroffenen Unternehmen durchgeführt werde. Dr. Haunhorst beklagte ein Wirrwarr von Zuständigkeiten, bedingt dadurch, dass gleiche Fragen in verschiedenen Kreisen mit verschiedenen Antworten beschieden würden. Der Abstimmungsbedarf zwischen den Behörden sei noch groß. Auch der Gebührenrahmen sei ungeklärt und im Übrigen halte er Gebühren bei wirklichen Verbraucheranfragen insgesamt nicht für angemessen.

In Nordrhein-Westfalen sind nach Auskunft von Dr. Martin Michalzik ähnlich wenige Anfragen registriert worden. Da man über sehr gute Erfahrungen mit dem vorher bereits in NRW vorhandenen Informations-Freiheitsgesetz verfüge, baue man auch in der Behördenpraxis hierauf auf. Man führe daher auch nur in Zweifelsfällen ein Anhörungsverfahren durch. Hierzu müssten "schutzwürdige Belange" erkennbar sein. Hier setzen auch die massiven Einwände der beteiligten Anwälte an: Rechtsanwalt Dr. Markus Grube wies auf die fehlende Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen hin, so lange eine möglichst einheitliche Auslegung und Anwendung der Vorschriften des VIG durch die gerichtliche Rechtsprechung nicht gegeben sei.

Als problematisch erweisen sich offenbar auch die Fristen, die das Gesetz vorsieht: für die fragenden Verbraucher sind sie definitiv zu lang, für die bearbeitenden Behörden sind sie zu kurz, wenn zu komplexen Sachverhalten Hunderte von Beteiligten angehört werden müssen.



Für Dr. Haunhorst war das Fazit seiner bisherigen Erfahrungen klar: Mehr Transparenz für den Verbraucher sei bisher noch nicht erreicht.


aid, Britta Klein

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Datum: 11.03.2009 - 11:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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