Das Verbraucherinformationsgesetz - Erste Erfahrungen von Behörden und Anwälten
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Das Verbraucherinformationsgesetz - Erste Erfahrungen von Behörden und Anwälten
In Nordrhein-Westfalen sind nach Auskunft von Dr. Martin Michalzik ähnlich wenige Anfragen registriert worden. Da man über sehr gute Erfahrungen mit dem vorher bereits in NRW vorhandenen Informations-Freiheitsgesetz verfüge, baue man auch in der Behördenpraxis hierauf auf. Man führe daher auch nur in Zweifelsfällen ein Anhörungsverfahren durch. Hierzu müssten "schutzwürdige Belange" erkennbar sein. Hier setzen auch die massiven Einwände der beteiligten Anwälte an: Rechtsanwalt Dr. Markus Grube wies auf die fehlende Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen hin, so lange eine möglichst einheitliche Auslegung und Anwendung der Vorschriften des VIG durch die gerichtliche Rechtsprechung nicht gegeben sei.
Als problematisch erweisen sich offenbar auch die Fristen, die das Gesetz vorsieht: für die fragenden Verbraucher sind sie definitiv zu lang, für die bearbeitenden Behörden sind sie zu kurz, wenn zu komplexen Sachverhalten Hunderte von Beteiligten angehört werden müssen.
Für Dr. Haunhorst war das Fazit seiner bisherigen Erfahrungen klar: Mehr Transparenz für den Verbraucher sei bisher noch nicht erreicht.
aid, Britta Klein
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Datum: 11.03.2009 - 11:53 Uhr
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