Höhere Minijob-Verdienstgrenze: Studierende gehen leer aus
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Höhere Minijob-Verdienstgrenze: Studierende gehen leer aus
Zur Auskunft der Bundesregierung, die beschlossene Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze nicht analog auf den Freibetrag beim BAföG-Bezug anzuwenden, erklären der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagfraktion Swen Schulz und die zuständige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales Gabriele Hiller-Ohm:
Studierende haben nichts von der jetzt von Schwarz-Gelb durchgesetzten Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze. Sie gehen leer aus. Eine notwendige Erhöhung des Freibetrags für BAföG-Leistungen ist nicht vorgesehen. Dies hat die Bundesregierung jetzt auf unsere Anfrage hin erklärt. In der Debatte um die Minijobs sah das noch anders aus. Die Studierenden wurden von Schwarz-Gelb als vermeintliche Nutznießer der Gesetzesänderung angeführt.
Die Minijob-Verdienstgrenze wurde mit dem Argument erhöht, sie an die allgemeine Lohnentwicklung anzupassen. Für Studentinnen und Studenten seien Minijobs eine gute Möglichkeit des Zuverdienstes. Ausgerechnet sie werden nun benachteiligt. Wenn der Freibetrag für BAföG-Leistungen gleich bleibt, werden sie am Ende des Monats weiterhin nicht mehr als höchstens 400 Euro in der Tasche haben. Jeder weitere Euro wird dann auf das BAföG angerechnet.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich dagegen ausgesprochen, die Minijob-Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro zu erhöhen. Wir befürchten, dass dadurch die Zahl ungesicherter Beschäftigungsverhältnisse zunimmt, die Stundenlöhne in den Beschäftigungsverhältnissen jedoch nicht steigen. Für das Gros der Beschäftigten, Frauen mittleren Alters, bedeutet der Minijob - anders als bei den Studentinnen und Studenten - häufig Entgeltdiskriminierung, Abhängigkeit und stellt in der Regel eine berufliche Sackgasse dar. Später führt er in die Altersarmut, weil damit kaum Rentenansprüche erworben werden. Eine Ausweitung dieser Beschäftigungsform lehnen wir deshalb ab und fordern stattdessen, die Beschäftigten besser abzusichern und den Missbrauch der Minijobregelung einzudämmen.
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Datum: 23.11.2012 - 13:00 Uhr
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