Planänderung für den Rastatter Tunnel genehmigt
ID: 769433
Planänderung für den Rastatter Tunnel genehmigt
Flucht-und Rettungskonzept an die neuen Sicherheitsstandards angepasst
Erste Baumaßnahmen für den Tunnel beginnen Ende 2013
(Freiburg, 23. November 2012) Am Montag, den 19. November hat das Eisenbahn- Bundesamt die Planänderung für das neue Flucht- und Rettungskonzept des Rastatter Tunnels genehmigt. Damit wird der bestehende Planfeststellungs-beschluss für den Abschnitt Karlsruhe - Rastatt vom 19. März 1996 durch eine neue geänderte Planung ersetzt oder ergänzt.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Die Erhöhung der Anzahl der Rettungstunnel zwischen den Tunnelröhren von vier auf acht Verbindungsbauwerke. Dadurch verringert sich der Abstand zwischen den Rettungsstollen von 1000 auf 500 Meter.
- Eine leichte Verlagerung der Oströhre des Tunnels nach Osten, damit ein einheitlicher Abstand von 12 Meter zwischen den Schleusentüren der Verbindungstüren eingehalten werden kann.
- Die Vergrößerung der Rettungsplätze am Nord- und Südportal des Tunnels auf 1.500 Quadratmeter.
- Der Einbau eines leichten Erschütterungsschutzsystems auf einer Gesamtlänge von 2.260 Meter, um die Erschütterungen im Bereich von Bebauung auf ein Minimum zu reduzieren.
Deutsche Bahn AG
Michael Breßmer
Sprecher Großprojekt Karlsruhe - Basel
Wilhelmstraße 1b
79098 Freiburg
Telefon: +49 (0) 761 212-4504
Telefax: +49 (0) 761 212-3620
Mobil: +49 (0) 160 97459058
Michael.Bressmer@bahn.de
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Datum: 23.11.2012 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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