LOTTER: Volle Wahlfreiheit bei Beschulung behinderter Kinder jetzt umsetzen
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LOTTER: Volle Wahlfreiheit bei Beschulung behinderter Kinder jetzt umsetzen
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird auf lange Sicht ein Papiertiger bleiben.
Soeben hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales klipp und klar erklärt, dass behinderte Menschen keine subjektiven Rechtsansprüche aus der von Bundestag und Bundesrat ratifizierten Konvention ableiten können. Auf den Wunsch von Eltern, die die Beschulung ihres behinderten Kindes in einer Regelschule mit Verweis auf die UN-Konvention durchsetzen wollten, reagiert die Bundesregierung mit dem so genannten „Vorbehalt der progressiven Realisierung“. Das bedeutet: Den Zeitpunkt eines Anspruchs auf gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern bestimmen die Länder. Damit ist eingetreten, was die FDP-Bundestagsfraktion im Gesetzgebungsverfahren immer wieder betont hat: Die Bundesregierung hat Erwartungen geweckt, die sie selbst gar nicht einlösen kann. Der immer wieder versprochene Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik bleibt vorerst auf die Amtsstuben des Sozialministeriums beschränkt.
Die FDP steht hinter den Zielen der UN-Konvention. So hat die FDP Bayern auf meine Initiative hin unlängst beschlossen, sich für die umgehende Umsetzung der Konvention im bayerischen Bildungssystem einzusetzen.
Die Landtage sind jetzt aufgefordert, umgehend Maßnahmen zur schnellstmöglichen Umsetzung der Konvention im Landesrecht zu treffen. Sonst bleibt es beim Status Quo: Teilhabe gibt es in vielen Bereichen nur auf dem Papier.
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Datum: 11.03.2009 - 14:15 Uhr
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