Bundeskabinett beschließt Regelungen zur Flugsicherung
ID: 76992
Bundeskabinett beschließt Regelungen zur Flugsicherung
Tiefensee: Mehr Umweltschutz durch einheitlichen europäischen Luftraum
Ziel ist der "Single European Sky" (SES), ein gemeinsamer, europäischer Luftraum. Hierfür müssen in Deutschland europarechtliche Regelungen umgesetzt werden. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zur Anpassung des Artikels 87d des Grundgesetzes sowie zur Änderung luftverkehrlicher Vorschriften werden die notwendigen Rechtsgrundlagen dafür geschaffen. Die Luftverkehrsverwaltung wird insgesamt neu geregelt. So können zum Beispiel zertifizierte ausländische Organisationen im Bereich der grenzüberschreitenden Flugsicherung unter Kontrolle und Aufsicht des Bundes eingesetzt werden.
Tiefensee: "Wir erwarten, dass der Luftverkehr in Europa weiter wächst. Bei geschätzten 7,8 Millionen Flügen pro Jahr können teure und umweltschädliche Umwege eingespart werden. Durch optimierte Flugrouten kommen Fluggäste schneller ans Ziel. Es gibt weniger Warteschleifen, weniger Schadstoffe in der Luft. Der Kerosinverbrauch sinkt um insgesamt etwa 560.000 Tonnen, entsprechend die Treibstoffkosten für die Airlines. Der CO2-Ausstoß wird um rund 1.800.000 Tonnen verringert. Außerdem gewährleistet ein gemeinsames Luftraummanagement mehr Sicherheit und höhere Kapazitäten."
Nächster Schritt ist die Errichtung eines gemeinsamen Luftraums über Zentraleuropa. (Functional Airspace Block Europe Central = FABEC). Mit nahezu 55 Prozent aller Flugbewegungen in Europa ist er einer der dichtest beflogenen Lufträume der Erde. Die Errichtung soll 2012 erfolgen und bis 2018 abgeschlossen werden. Ein Staatsvertrag ist für kommendes Jahr vorgesehen. Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2008 belegt den Nutzen: Mehr Sicherheit, höhere Kapazität, Reduzierung der Treibstoffkosten, weniger Umweltbelastung.
Tiefensee: "Der Himmel kennt keine Grenzen, bei der Flugsicherung am Boden herrscht aber immer noch Kleinstaaterei. Wir werden deshalb in einem ersten Schritt den FABEC über Zentraleuropa errichten. Das heißt: die Flugsicherung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, den Beneluxstaaten und der Schweiz wird so organisiert, dass Flugrouten effektiver und kürzer werden.
Dieses wichtige gemeinsame Vorhaben erhält nun den nötigen Schub."
Die heute im Kabinett beschlossenen gesetzlichen Regelungen schließen eine Privatisierung der Deutschen Flugsicherung aus.
Tiefensee: "Grundgesetzänderung bedeutet nicht Privatisierung! Die Deutsche Flugsicherung GmbH bleibt zu 100 Prozent staatlich."
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Datum: 11.03.2009 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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