Renditefonds 44: König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II in Schwierigkeiten
Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
- Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
- Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet.
- Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
- Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II Renditefonds 44 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds II - Renditefonds 44? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.
Datum: 26.11.2012 - 22:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Finanzinformation
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