Versorgungswerke vertrauen GOB
Das Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Freistaat Sachsen und das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen entscheiden sich für die Branchensoftware unitop Versorgungswerk der GOB Software & Systeme. Die Lösung gewährleistet eine schnelle Adress- und Mitgliederverwaltung, eine zuverlässige Buchung der Beiträge und Renten, eine effektive Leistungsverwaltung sowie eine unkomplizierte Berechnung der Ansprüche. Weiterer zentraler Vorteil der Software: eine integrierte und testierte Finanzbuchhaltung.
Die moderne Branchenlösung unitop Versorgungswerk verfügt über vollständig integrierte Funktionen für alle Geschäftsprozesse und deckt neben der Mitgliederverwaltung z.B. auch die Bereiche Dokumentenmanagement und Office-Integration ab. Sowohl beim Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Freistaat Sachsen als auch beim Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen löst die GOB mit unitop Versorgungswerk in die Jahre gekommene und nicht zertifizierte Lösungen ab. Einer der Gründe für den Wechsel ist die vollintegrierte und von der BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierte Finanzbuchhaltung, die den Kern der Branchenlösung unitop Versorgungswerk darstellt. „Die Versicherungsaufsicht und unser Wirtschaftsprüfer verlangten eine Zertifizierung der Anwendung – diese lag für die alte Lösung nicht vor und die notwendigen Updatekosten waren in diesem Fall unattraktiv“, erklärt Jutta Schroer, Geschäftsstellenleiterin des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Thüringen, den Anbieterwechsel. In beiden Versorgungswerken werden im Zuge der Migration des Altsystems auch die externen Finanzbuchhaltungsprogramme abgelöst. „Damit können beide Einrichtungen zukünftig auf ein leistungsfähiges und integriertes Rechnungswesen zurückgreifen – und zwar ohne kosten- und wartungsintensive Schnittstellen“, so Gökyar.
Die sichere Datenübernahme aus den Altsystemen stellt die GOB durch entsprechende Werkzeuge der Datenkonvertierung sicher – so ist ein nahtloser Übergang gewährleistet. Auch eine schnelle Einarbeitung der Mitarbeiter ist garantiert – die an Microsoft Office angelehnte Oberfläche der Businesssoftware stellt eine intuitive Bedienbarkeit sicher. Darüber hinaus stellt Microsoft Dynamics NAV (vormals Navision) als weltweit führende Unternehmenssoftware bei mittelständischen Unternehmen und Organisationen ein absolut zukunftssicheres System dar. So garantiert Microsoft für die Softwarelösung die Weiterentwicklung und den Support im Rahmen des „Extended Support“ für zehn Jahre.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GOB Software & Systeme
Der Software- und Systemintegrator GOB wurde 1965 gegründet und beschäftigt heute mehr als 200 Mitarbeiter. Seit 1997 ist die GOB Navision Partner und bietet umfassende Branchenlösungen für Organisationen und mittelständisch strukturierte Unternehmen, die auf Microsoft Dynamics NAV basieren. Über 500 Kunden profitieren von dem vollintegrierten GOB Lösungskonzept unitop. Auf der Referenzliste des Unternehmens finden sich aktuell beispielsweise die Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung, das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk, die Ärztekammer Berlin, die Landeszahnärztekammer Hessen, die Sächsische Landesapothekerkammer, der Apothekerverband Nordrhein, der Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands, die Deutsche Krebshilfe sowie World Vision Deutschland.
Katharina Weber • additiv pr
Steinweg 43a • 56410 Montabaur
Telefon: + 49 (0)2602-950 99-16 • Fax: + 49 (0)2602-950 99-17
E-Mail: kw(at)additiv-pr.de • Internet: www.additiv-pr.de
Datum: 12.03.2009 - 10:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 77126
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
ERP
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.03.2009
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1535 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Versorgungswerke vertrauen GOB"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
additiv pr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).