Freiwillige Rentenbeiträge: Frist endet am 31. März
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Freiwillige Rentenbeiträge: Frist endet am 31. März
Mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen erhöht sich nicht nur die spätere Rente. Durch sie können auch Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und Anwartschaften aufrechterhalten werden. Letzteres ist für Versicherte wichtig, die vor 1984 mindestens fünf Beitragsjahre hatten und seither keine Pflichtbeiträge mehr zahlen. Das sind beispielsweise nicht mehr berufstätige Hausfrauen. Sie können ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente nur durch lückenlose und fristgerecht gezahlte freiwillige Beiträge sichern.
Freiwillig Versicherte können die Höhe ihrer Beiträge frei wählen. Mindestens müssen aber 79,60 Euro pro Monat eingezahlt werden, der monatliche Höchstbeitrag liegt bei 1.054,70 Euro.
Weitere Informationen gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.
Pressesprecher
Wolf-Dieter Burde
Telefon 0511 8292634 oder 0170 3323510
Fax 0511 8292635
wolf-dieter.burde@drv-bsh.de
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Datum: 12.03.2009 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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