Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen

ID: 771753

(PresseBox) - Die EU hat Regelungen geschaffen, die ihre Mitgliedsstaaten verpflichten, den Anteil an erneuerbaren Energien, gemessen an der verbrauchten Gesamtenergie, bis 2020 zu steigern. Bundesdeutsches Recht verpflichtet Netz- und Anlagenbetreiber ab dem 1. Januar 2013 dazu, Erzeugungsanlagen registrieren zu lassen und Erzeugungs-mengen zu melden. Zu diesem Zweck richtet das Umweltbundeamt ein Herkunfts-nachweisregister (HKNR) ein, das auf elektronischem Wege mit den Marktteilneh-mern kommuniziert. Das führt in Versorgungsunternehmen zu einem teilweise radika-len Umbau der bisher praktizierten Verfahren. Kann ein Netzbetreiber die Kommuni-kation mit dem HKNR nicht leisten, stehen ihm Sanktionen ins Haus.
Die evu.it unterstützt Ihr Unternehmen bei der zeitnahen Implementierung der not-wendigen Lösungen, insbesondere bei der Einrichtung der neuen Prozesse zum elektronischen Datenaustausch.
Der Herkunftsnachweis für Strom aus erneuerbaren Energiequellen ist ein elektronisches Dokument, das wie eine Geburtsurkunde funktioniert. Er bescheinigt, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Gleichzeitig sorgt dieses Dokument dafür, dass diese Qualität nur einmal verkauft werden kann. Die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien können sich für ihre produzierte und ins Netz eingespeiste Strommenge Herkunfts-nachweise beim Umweltbundesamt ausstellen lassen, sofern der Strom nicht bereits nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird. Die Herkunftsnachweise kann er verkaufen und im HKNR an den Käufer - z. B. ein Versorgungsunternehmen - übertragen.
Dem HKNR sind vom Netzbetreiber Stamm- und Bewegungsdaten zu übermitteln und zwar per elektronischem Datenaustausch im EDIFACT-Format, analog der bekannten Markt-kommunikation nach GPKE und GELi Gas. Die Datenformate zur Kommunikation werden im Rahmen des entsprechenden Konsultationsverfahrens durch die Bundesnetzagentur festge-legt und veröffentlicht. Beim Datenaustausch ist die Verwendung der EDIFACT-Nachrichtentypen APERAK und CONTRL (Bestätigung oder Ablehnung der kommunizierten Daten) verpflichtend.


Für Versorgungsunternehmen ergeben sich durch Einführung und Betrieb eines zusätzlichen Datenaustausches (zur wechselseitigen Kommunikation mit dem HKNR), vor allem in Ver-bindung mit der Energiemengenermittlung zusätzliche Implementierungs-, Organisations- und Prozessaufwände sowie entsprechende Kosten. Auch die Methoden und Abläufe zur Ermittlung des Energieträgermix (für die Rechnungen an Letztverbraucher) in Kopplung mit der Anmeldung und Kommunikation von Herkunftsnachweisen, bedürfen einer Modifikation.
Für die inhaltliche und technische Kommunikation mit dem HKNR gibt es zwar eine Über-gangsregelung, es sind aber keine alternativen oder ersatzweisen Mechanismen vorgese-hen. Es ist daher dringend geboten, sich umgehend über die erforderlichen Maßnahmen zu informieren und sich vorzugsweise auf die systemseitigen Erfordernisse (IT-Bereich) einzu-stellen.

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Datum: 27.11.2012 - 17:34 Uhr
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