Landgericht entscheidet: Abschlussgebühr bei Bausparverträgen rechtmäßig
ID: 77201
Landgericht Heilbronn lehnt Klage der Verbraucherzentrale ab
Schwäbisch Hall begrüßt Entscheidung des Landgerichts(firmenpresse) - Die Abschlussgebühr bei Bausparverträgen ist rechtmäßig. Das hat das Landgericht Heilbronn am 12. März 2009 in einem Grundsatzurteil entschieden (Az. 6 O 341/08 Bm). Das Gericht wies damit die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen eine entsprechende Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse Schwäbisch Hall ab. Die Abschlussgebühr sei Teil des Gesamtpreises, den der Bausparer für die Leistungen eines Bausparvertrages erbringen müsse, so das Gericht.
Für die Bausparkasse Schwäbisch Hall begrüßt Vorstandsmitglied Ehrhard Steffen das Urteil: „Wir freuen uns, dass das Gericht mit seinem wegweisenden Urteil den Besonderheiten des Bausparsystems Rechnung trägt. Die Abschlussgebühr ist ein integraler Bestandteil des Bausparsystems. So wie eine Versicherung nur innerhalb einer Versichertengemeinschaft abgeschlossen werden kann, so müssen Bausparverträge in eine Bauspargemeinschaft eingebettet sein. Man kann deshalb die Abschlussgebühr als einen Preis für den Beitritt zur Bauspargemeinschaft ansehen.“
Dies bestätigte das Landgericht in seiner Urteilsbegründung. Der Abschlussgebühr stehe eine Gegenleistung der Bausparkasse gegenüber: Mit dem Abschluss des Bausparvertrages erwerbe der Bausparer zugleich die Option, ein Darlehen zu bereits jetzt festgelegten Konditionen in Anspruch nehmen zu können. Dies wiederum hänge wesentlich von der Sparleistung aller Bausparer ab und setze deshalb den kontinuierlichen Neuabschluss von Bausparverträgen voraus. Damit liege die Abschlussgebühr im Interesse jedes neuen Bausparers. Im Unterschied zu Kreditinstituten erfolge die Refinanzierung für ein Darlehen bei Bausparkassen gerade nicht auf dem Kapitalmarkt, sondern durch den von den Bauspareinlagen gespeisten „Zuteilungstopf“. Das Gericht hob außerdem die Transparenz der Abschlussgebühren-Regelung ausdrücklich hervor.
Ehrhard Steffen erklärt weiter, die Entscheidung des Gerichts sei im Interesse der Verbraucher: „Die Abschlussgebühr ist im Bausparantrag transparent ausgewiesen. Der Kunde weiß daher bei Abschluss des Vertrages ganz genau, welche Kosten auf ihn zukommen.“ Eine Abschaffung der Abschlussgebühr bringe dem Verbraucher außerdem keinen wirtschaftlichen Vorteil: Die Kosten, die mit der Abschlussgebühr gedeckt werden, müssten anderweitig eingepreist werden. Hinzu kommt, dass die „klassischen“, langfristig orientierten Bausparer dann die Kosten von Frühkündigern mittragen müssten.
Die Bausparkassen haben sich in der gegenwärtigen Finanzkrise als Hort der Stabilität und verlässlicher Eckpfeiler des Finanzplatzes Deutschland erwiesen. Der Bausparvertrag trägt dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Verbraucher Rechnung: „Gerade die Finanzkrise zeigt, wie wichtig ein eher konservatives und stabiles Finanzierungssystem wie das Bausparen für Deutschland ist“, erklärt Steffen. Die Bausparkasse ist überzeugt, dass die Rechtsposition des Landgerichts Heilbronn auch in der nächsten Instanz Bestand hat.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist mit 6,6 Millionen Kunden und einem Marktanteil von 30 Prozent die größte Bausparkasse in Deutschland. 2008 schloss das Unternehmen 1,1 Millionen Bausparverträge über 32 Milliarden Euro ab. Mit mehr als 7.000 Mitarbeitern arbeitet Schwäbisch Hall eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteilungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv und zählt dort 3,4 Millionen Kunden.
Büro für Bildung & Kommunikation
Eichbergstraße 1
64285 Darmstadt
T: 06151-896590
F: 06151-896592
www.bildung-kommunikation.de
Datum: 12.03.2009 - 12:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 77201
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stefan Speicher
Stadt:
Schwäbisch Hall
Telefon: 0791/46-2405
Kategorie:
Banken
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.03.2009
Diese Pressemitteilung wurde bisher 593 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Landgericht entscheidet: Abschlussgebühr bei Bausparverträgen rechtmäßig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bausparkasse Schwäbisch Hall (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
1. Genügend Eigenkapital mitbringen Bei jeder soliden Finanzierung sollten mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten aus Eigenmitteln bestritten werden. Denn jeder Euro, den man sich leihen muss, verteuert die Finanzierung. Zum Eigenkapital werden Bargeld, Bank- und Bausparguthaben sowie sonstige Ver
Schwäbisch Hall erneut beste Bausparkasse: Testberatungen liefern „sehr gutes“ Ergebnis ...
Die Gesamtwertung des Tests setzte sich aus drei Kategorien zusammen: Beratungsleistung, Produktkonditionen und der Service flossen in die Gesamtwertung ein. Ein Bonus war zudem durch eine Online-Umfrage unter Kunden zur beliebtesten Bausparkasse möglich. Besonders positiv fiel den Testern auf,
Clever bauen, fördern und wohnen - Diese staatlichen Zuschüsse lohnen sich wirklich ...
Wer eine Immobilie kaufen oder sanieren möchte, dem greift Vater Staat mit zahlreichen Förderprogrammen unter die Arme. Das Problem: „Viele Bau-herren wissen nicht, dass sie förderberechtigt sind und verzichten auf die Zuschüsse“, erklärt Eiß. „Dadurch entgeht vielen Häuslebauern bares
Weitere Mitteilungen von Bausparkasse Schwäbisch Hall
Verjährung bedroht Ansprüche von Anlegern in BRIC Anleihen ...
Verjährung bedroht Ansprüche von Anlegern in BRIC Anleihen Viele Anleger von Lehman Zertifikaten fühlen sich von den Banken, die diese Zertifikate vertrieben haben, falsch beraten. Bitte beachten: Schadensersatzansprüche gegen die Banken bei nachweislicher Falschberatung können nur innerhal
Immobilienkäufer ziehen lange Zinsbindungen bei Darlehen zu selten in Betracht ...
„Beim Thema Finanzierung unterlaufen vielen Immobilienkäufern jedoch immer wieder Fehler“, sagt Hölscher mit Blick auf die Beratungsgespräche während der Immobilientage, die vom 6. bis 8. März in der Bielefelder Stadthalle stattgefunden haben. „Viele Darlehensnehmer fassen nur Kredite mit
Eine Zahl mit 14 Stellen: 40.000.000.000.000 ...
Die Weltbank prognostiziert, dass die globale Wirtschaft in diesem Jahr erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg schrumpfen wird. Weiterhin rechnet die Weltbank aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise für das laufende Jahr mit einem Rückgang des Welthandels auf den niedrigsten Stand seit 80 Jahren. D
CURANIS-Gruppe setzt auf die „Wohnbürgschaft“ der Deutschen Kautionskasse ...
Frank Becht, geschäftsführender Gesellschafter der CURANIS-Gruppe, ist davon überzeugt, dass von der standardmäßigen Einführung der „Wohnbürgschaft“ alle Beteiligten profitieren: „Mit der Wohnbürgschaft der Deutschen Kautionskasse bieten wir den Mietern einen großartigen Service. Wir




