Zulässige und unzulässige Gebühren- bzw. Bankentgelte
EineÜbersicht zum Thema"Bankentgelte"von Roland Franz&Partner
Dipl.-FinW. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin der Steuerberatungs- und Rechtsanwal(firmenpresse) - Essen, 28. November 2012****** Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum Entgelt für die Führung eines Darlehenskontos im Rahmen eines Privatdarlehens (Gebühren sind unzulässig) haben Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert und Sven Kaiser, Rechtsanwalt bei Roland Franz & Partner, zum Anlass genommen, eine Übersicht zum Thema "Bankentgelte" zu erstellen.
Entgelte, die der Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt hat
1. Ausfertigung einer Löschungsbewilligung bei Hypotheken und Grundschulden
Geldinstitute müssen per Gesetz die Löschung einer Hypothek oder Grundschuld belegen und dürfen dafür kein besonderes Entgelt vom Kunden verlangen. Die Bank darf auch nicht die Löschungsbewilligung im Darlehensvertragsformular als Hauptleistung ausweisen (Oberlandesgericht Köln, Kammerurteil vom 28.02.2001 - 13 U 95/00 rechtskräftig). Nur tatsächlich angefallene Sachkosten dürfen berechnet werden, z. B. Gebühren für eine notarielle Beglaubigung (Urteil des BGH vom 07.05.1991 - XI ZR 244/90).
2. Führung eines Darlehenskontos im Rahmen eines Privatdarlehens
Für das Führen eines Darlehenskontos dürfen Banken in ihren Vertragsformularen kein gesondertes Entgelt vereinbaren. Bei der Führung eines solchen Kontos handelt es sich nicht um eine Sonderleistung für die Kunden. Die Bank wird vielmehr allein in ihrem eigenen Interesse tätig, so dass eine Vergütung der Tätigkeit durch den Kunden unzulässig ist (Urteil des BGH vom 07.06.2011 - XI ZR 388/10).
Entgelte, die nach Auffassung anderer Gerichte unzulässig sind
1. Kosten für die Konto- oder Kreditkündigung oder für bloße Erinnerungsschreiben
Für Schreiben ohne jede Rechtswirkung (z. B. für eine Erinnerung oder die Androhung rechtlicher Konsequenzen) darf nichts verlangt werden. Wenn die Bank eine Geschäftsbeziehung beendet, verfolgt sie nur ihr Eigeninteresse und darf Kunden dafür nicht mit Extra-Entgelt belasten nach Auffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf).
2. Gilt für Kredit- oder sonstige Vertragsangebote, wenn kein Vertragsabschluss erfolgt.
Interessenten brauchen in der Regel nicht extra zu zahlen, wenn sie nicht mehr an einem Vertrag interessiert sind und auch das Kreditinstitut noch nicht zugestimmt hat. Es gehört zu den üblichen Risiken jeder Geschäftstätigkeit, dass potentielle Kunden abspringen, bevor es zum Vertragsabschluss kommt (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 08.02.2001, 7 U 2238/00 rechtskräftig).
3. Löschung einer Baufinanzierung
Eine unzulässige Löschungsgebühr bei Ablösung oder Umschuldung der Baufinanzierung führen einige Institute in Form einer "Treuhandgebühr" wieder ein. Die Ablösung des Darlehens ist aber eine Grundpflicht der Bank und darf den Kunden nicht als besondere Dienstleistung in Rechnung gestellt werden. Überweist der Notar zur Ablösung Geld auf das für den Kunden geführte Notaranderkonto, erlischt die Darlehensforderung. Die Bank muss dann die Kreditsicherheiten herausgeben bzw. ebenfalls löschen. Ausnahme: Das vorzeitige Ablösen eines Darlehens (Urteil vom27.05.2009, 13 U 202/08 - www.vz-nrw.de/link196459A.html)
4. Bearbeitungsgebühren für Darlehen
Banken dürfen in ihren Preis- und Leistungsverzeichnissen für die Bearbeitung eines Darlehens keine pauschale Gebühr verlangen. Da sie lediglich in ihrem eigenen Interesse tätig werden, etwa indem sie sich durch eine Bonitätsprüfung gegen Forderungsausfälle schützen, dürfen sich Institute solche Tätigkeiten nicht von ihren Kunden vergüten lassen. Zudem ging es im entschiedenen Fall aus dem Wortlaut der Vertragsklausel nicht hervor, ob die Gebühr auch entsteht, wenn der Darlehensvertrag gar nicht zustande kommt, weil er z. B. widerrufen wird. Auch diese Unklarheit führte zu einer Unwirksamkeit der Bearbeitungsgebühr (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil 03.05.2011 - 17 U 192/10 rechtskräftig und Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 13.10.2011 - 3 W 86/11).
5. Schätz- und Besichtigungsgebühren
Einige Banken verlangen in ihren AGBs eine sogenannte Schätz- und Besichtigungsgebühr für die Wertermittlung eines als Besicherung des Darlehens beliehenen Grundstücks. Das OLG Düsseldorf hat eine solche Gebühr für unzulässig erklärt, weil damit Kosten der nur im Interesse der Bank liegenden Maßnahmen auf den Kunden abgewälzt werden (Urteil vom 05.11.2009 - I - 6 U 17/09).
6. Kontoführungsentgelt bei Bausparverträgen
Auch Bausparkassen verlangen häufig ein Entgelt, um das Darlehenskonto zu führen. Allerdings wird die Bausparkasse auch hier ausschließlich im eigenen Interesse tätig, so dass diese Tätigkeit nicht dem Kunden in Rechnung gestellt werden darf. Anders als bei privaten Darlehen gibt es für Bausparverträge aber noch keine höchstrichterliche Entscheidung, aber es gibt noch eine dritte Kategorie.
In einem Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 7 O 10 682/08) hat die beklagte Bausparkasse BSQ (vormals Quelle Bausparkasse) anerkannt, ein solches Kontoführungsentgelt vom Bausparer nicht mehr zu verlangen.
Dieses Urteil ist zunächst allein für die Kunden der BSQ von Bedeutung.
Bankentgelte, die der Bundesgerichtshof für zulässig erklärt hat
1. Bereitstellungszinsen für die Zeit zwischen Zusage und Darlehensauszahlung - zulässig (Urteil vom 21.02.1985 - III ZR 207/83).
2. Schadenersatz für Gewinnverluste, wenn Kunden einen Darlehensbetrag nicht abnehmen - zulässig (Urteil vom 21.02.1985 III ZR 207/83).
3. Schadenersatz für Gewinnverluste, wenn Kunden einen Darlehensbetrag vorzeitig zurückzahlen - zulässig, aber die "Vorfälligkeitsentschädigung" richtet sich nach der Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank, nicht nach dem Wert aus dem PEX-Index des Verbrauchers deutscher Hypothekenbanken und des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschland (Urteil vom 30.11.2004 IX ZR 285/03).
4. Abschlussgebühren für Bausparkassen - zulässig. Bausparkassen dürfen für Abschlüsse eines Bausparvertrages eine sogenannte Abschlussgebühr verlangen. Zwar werden mit dieser Gebühr die Kosten gedeckt, die mit der Neukundenwerbung durch Außendienstmitarbeiter anfallen, dennoch verfolgen die Bausparkassen - so der Bundesgerichtshof - mit der Neukundenwerbung nicht nur eigene Interessen, denn beim Bausparen liegt die Besonderheit vielmehr darin, dass ein stetiges Neukundengeschäft auch der Bauspargemeinschaft selber zugute kommt. Denn nur bei einem ausreichenden Zufluss neuer Gelder können den Altkunden zinsgünstige Bauspardarlehen zugeteilt werden.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
geb-hren
und-bankentgelte
roland-franz-partner
kontof-hrungsentgelt-bei-bausparvertr-gen
sch-tz
und-besichtigungsgeb-hren
bearbeitungsgeb-hren-f-r-darlehen
konto
oder-kreditk-ndigung
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de
Datum: 28.11.2012 - 13:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 772364
Anzahl Zeichen: 7010
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:
Essen
Telefon: 0201-81095-0
Kategorie:
Freizeitindustrie
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 402 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zulässige und unzulässige Gebühren- bzw. Bankentgelte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Roland Franz&Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Essen, 23. Juli 2014*****Obwohl von der korrekten Verbuchung der Finanzkasse auszugehen ist, rät Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, Steuerzahlern im eigenen In
Das war doch keine Unfallflucht! ...
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin als Unfallflucht bezeichnet, ist ein sehr häufig vorkommendes strafbares Delikt, wobei oft der Satz zu hören ist, "das war doch keine Unfallflucht"! Staatsanwalt a.D. Klaus-Dieter Litzenburger, Rechtsanwalt in der Steuerberatungs- und Rec
Zinsen aus Privatdarlehen versteuern ...
Wer privat Geld verleiht, der kann dafür auch Zinsen verlangen. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, warnt aber davor, die Besteuerung der Zinserträge unter de
Weitere Mitteilungen von Roland Franz&Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Personalisierte Berliner-Schokolade für die ganze Welt ...
Personalisierte Schokolade - eine tolle Idee, welche Anfang 2008 in Berlin geboren wurde. Die beiden Gründer von chocri, Franz und Micha verfügen über naheliegende Erfahrungen im Umgang und dem Vertrieb im Schokoladenbusiness. Der Grund hierfür ist das die beiden bereits vor der Gründung von ch
Kartenspiele, Memospiel&Puzzle - individuell gestalten. ...
Personalisiert & individuell, egal ob Kleinstauflage für das private Weihnachtsgeschenk oder eine Großauflage als Werbespiele, Give-Aways oder individuelles Handelsprodukt. Das Unternehmen meinspiel.de bietet bereits seit der Firmengründung im Jahre 2004, für jede Zielgruppe das individuelle
skyliner® (überd-)Acht bei Bonn on Ice ...
Nach einem fulminanten Jahr voller herausragender Events – u.a. für ProSiebenSat.1 Media AG, auf der DTM und dem Life Ball in Wien – feiert skyliner® nun den Jahreswechsel mit den Bonnern und einer einzigartigen Neuerung: Der skyliner® kann jetzt auch länglich! Bis Ende Januar 2013 bi
event-jungle.com ...
(NL/5692369250) Wenn Du auf Party aus bist oder über die verschiedensten Veranstaltungen informiert bleiben willst, dann kann Event Jungle Dir helfen. Veranstaltungen und das Knüpfen neuer Kontakte sind das Hauptthema bei Event Jungle. Ob Du nun Mitfahrgelegenheiten zur nächsten Location suchst,




