Abgefackelt: Wer zahlt bei Brandstiftung am Auto? / R+V-Infocenter: Immer mehr Autos werden mutwilli

Abgefackelt: Wer zahlt bei Brandstiftung am Auto? / R+V-Infocenter: Immer mehr Autos werden mutwillig in Brand gesetzt - Halter haftet nicht bei Schäden Dritter

ID: 772366
(ots) - Lodernde Flammen, heulende Sirenen, ein
vollständig ausgebrannter Wagen: "Dieses Szenario sehen wir vor allem
in Großstädten immer häufiger, denn die Anzahl der Brandstiftungen
nimmt zu", warnt Christoph Röttger, Kfz-Schadenexperte beim
Infocenter der R+V Versicherung. Allein in Hamburg gingen 2011 über
200 Autos in Flammen auf. Der daraus resultierende Schaden geht in
die Millionen. Doch wer zahlt die Rechnung, wenn ein Brandstifter
zuschlägt? Im schlimmsten Fall der Fahrzeugeigentümer selbst, sofern
er keine Kaskoversicherung für sein Auto abgeschlossen hat.

"Eine Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel den Schaden am
eigenen Auto", berichtet Röttger von der R+V Versicherung: "Das gilt
auch dann, wenn der Wagen völlig ausbrennt und zu einem Totalschaden
wird". Der Fahrzeugeigentümer bekommt dann im Regelfall den
Wiederbeschaffungswert seines Autos ausgezahlt, also den Preis eines
gleichwertigen Autos auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt. Manchmal
lohnt auch ein Blick in den Versicherungsvertrag, da teilweise auch
der Neu- oder Kaufpreis des Wagens erstattet wird.

Wer trägt jedoch die Kosten, wenn das Feuer auf benachbart
abgestellte Autos oder Gebäude übergreift? In diesem Fall sind der
Autohalter und seine Versicherung nicht in der Pflicht zum
Schadenersatz. "Der Besitzer eines durch Brandstiftung in Flammen
gesetzten Autos haftet nicht für Schäden, die an anderen Autos oder
Häusern entstehen", erklärt Röttger. Gefragt ist hier die
Kasko-Versicherung des betroffenen Wagens, beziehungsweise die
Gebäudeversicherung eines Wohnhauses. Sind diese Versicherungen nicht
vorhanden, geht der Geschädigte leer aus. Es sei denn, der
Brandstifter wird ermittelt und für seine Straftat haftbar gemacht.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Brillen, Taschen oder Laptops: Verbrennen Gegenstände im Wagen,


die kein Fahrzeugzubehör sind, greift keine Kfz-Versicherung.
- Sonstige Formen des Vandalismus wie zerkratzter Lack oder
zerstochene Reifen deckt nur eine Vollkaskoversicherung ab.



Pressekontakt:
http://www.infocenter.ruv.de
R+V-Infocenter
06172/9022-122
g.winter@arts-others.de

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Datum: 28.11.2012 - 13:15 Uhr
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Kategorie:

Auto & Verkehr



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