Vesper zu Glücksspirale: Wer Gutes tut, soll werben dürfen / Starke Werbeeinschränkungen bedrohen die Einnahmesituation
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gemeinnützige Arbeit stärker hervorheben dürfen. Das hat der
Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Michael
Vesper, am Donnerstag in Köln gefordert. Mit den Einnahmen aus der
GlücksSpirale werden der Sport, die Denkmalpflege, die Freie
Wohlfahrt und weitere gesellschaftliche Bereiche unterstützt. Die
Einnahmesituation wird nun jedoch von den starken
Werbeeinschränkungen bedroht.
"Seit den Olympischen Sommerspielen München 1972 ist die
GlücksSpirale ein wertvoller Partner des deutschen Sports.
Werbeverbote für karitative Lotterien bekämpfen vermeintlich die
Spielsucht - tatsächlich erschweren sie die Arbeit gemeinnütziger
Organisationen denen sie helfen sollen." Vesper teilt auch die Sorge
des Präsidenten des Landessportbundes Hessen, Rolf Müller, um die
Entwicklung der staatlichen Sportwetten- und Lotto-Umsätze. Müller
hatte die Umsatzrückgänge aus diesem Bereich allein für Hessen auf
900.000 Euro beziffert, dies sei kaum zu verkraften.
"GlücksSpirale, Sportwetten und Lotto sind tragende Säulen der
Finanzierung von Breitensport und Sportentwicklung in Deutschland",
sagte Vesper. Die Aufsichtsbehörden der Länder seien aufgefordert,
mehr Fingerspitzengefühl zu zeigen: "Ein Los für die GlücksSpirale,
das gemeinnützige Arbeit in meinem Bundesland fördert, ist anders zu
bewerten als eine Internetwette, die über ein Steuerparadies
abgewickelt wird."
Die Lottogesellschaften sollten Vesper zufolge mit Hilfe der von
den Bundesländern angestrebten Werberichtlinie mehr Freiraum bei der
Bewerbung ihrer Angebote erhalten. Gleichzeitig könne auch Lotto
selbst die Chancen der GlücksSpirale verbessern, indem alle
Lottogesellschaften die Rentenlotterie auf die Spielscheine für den
Eurojackpot platzieren.
Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV)
hatte u.a. Werbebeschränkungen für das Glücksspiel zum Inhalt. Ziel
war dabei auch die Bekämpfung der Spielsucht. Zwar ist der
Staatsvertrag seit 2011 außer Kraft, seine wesentlichen Bestimmungen
jedoch gelten in den Ländern - mit Ausnahme Schleswig-Holsteins - als
landesgesetzliche Bestimmungen bis zum Inkrafttreten eines neuen
Staatsvertrages fort. Hiervon sind auch die gemeinnützigen Ziele der
Lotterie GlücksSpirale betroffen, während die ebenfalls karitativen
Lotterien "Ein Platz an der Sonne" (ARD) und "Aktion Mensch"(ZDF)
diesen Einschränkungen nicht unterliegen.
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Datum: 29.11.2012 - 11:28 Uhr
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