Vorsicht in der Weihnachtszeit: Erhöhte Gefahr von Wohnungsbränden

Vorsicht in der Weihnachtszeit: Erhöhte Gefahr von Wohnungsbränden

ID: 773210

Pressemitteilung von der Grundeigentümer-Versicherung VVaG



(firmenpresse) - Hamburg, 29. November 2012. Der Spezialist für Schadenverhütung bei der Grundeigentümer-Versicherung, Andreas Hackbarth, beantwortet drei Versicherungsfragen zum Thema Wohnungs- und Gebäudebrände zur Weihnachtszeit.

Frage: Welcher Versicherungsschutz besteht, wenn beispielsweise der Adventskranz Feuer gefangen hat und die Wohnung oder das Haus durch den Brand oder das Löschwasser in Mitleidenschaft geraten sind?

Hackbarth: Grundsätzlich kommt die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an dem Gebäude durch Feuer oder eingesetztes Löschwasser auf. Auch die Kosten für notwendige Renovierungsarbeiten und Reparaturen am Gebäude sind von dieser Police mit abgedeckt. Wird Wohnungsinventar, wie Gardinen oder Möbel, durch die Flammen beschädigt, ersetzt die Hausratversicherung die Schäden. Die private Haftpflichtversicherung kann zum Einsatz kommen, wenn beispielsweise ein Gast das Feuer zu verantworten hat.

Frage: Können brennende Kerzen auch für einen kurzen Moment unbeaufsichtigt im Raum gelassen werden, z. B. wenn in der Küche etwas erledigt werden muss, es an der Haustür klingelt oder ein Telefonat im Nebenzimmer geführt wird?

Hackbarth: Solche Situationen, in denen brennende Kerzen unbeaufsichtigt gelassen werden und gerade dann ein Brand entsteht, sind schwierig einzuschätzen. Denn grundsätzlich heißt "unbeaufsichtigt" nicht, dass man die Wohnung oder das Haus verlassen haben muss. Dies wäre bei der Hausrat- und Gebäudeversicherung durchaus als grobfahrlässig zu erachten und somit der Versicherungsschutz in Gefahr. Dies kann auch gelten, wenn das Zimmer nur "kurz" verlassen wird, beispielsweise, um in einem Nachbarraum ein längeres Telefonat zu führen oder in der Küche längere Arbeiten vorzunehmen. In solchen Fällen kann es sein, dass die Versicherung im Schadenfall nicht zahlen muss. Allerdings ist es möglich, dass der Versicherer trotz grober Fahrlässigkeit zumindest für einen Teil des Schadens aufkommen muss, da das "Alles-oder-Nichts-Prinzip" mit der Überarbeitung des Versicherungsvertragsgesetzes 2008 grundsätzlich entfallen ist.



Frage: Was sollte beachtet werden, damit erst gar kein Wohnungsbrand entsteht?

Hackbarth: Mit offenem Feuer sollte generell vorsichtig umgegangen werden. Deshalb ist darauf zu achten, dass kein trockenes Adventsgesteck genutzt wird, die Kerzen sicher und fest in Kerzenhaltern stehen, bei einem Tannenbaum ? gerade wenn kleine Kinder und Tiere im Haus leben ? auf elektrische Kerzen zurückgegriffen und Warnhinweise oder Bedienungsanleitungen beachtet werden.
Wer ganz sicher gehen will, sollte Löschmittel in unmittelbarer Nähe des Weihnachtsbaums bereitstellen. Dies kann eine Löschdecke, ein Feuerlöscher oder Wassereimer sein.

Tipp: Rauchmelder retten Leben! In den meisten Fällen von Wohnungsbränden ersticken die Menschen am giftigen Rauch. Deshalb empfiehlt es sich Rauchmelder zu installieren, damit die Bewohner rechtzeitig vor einem möglichen Wohnungsbrand gewarnt werden. Bad und Küche können ausgenommen werden ? Wasserdämpfe sorgen häufig für Fehlmeldungen.

Weitere Informationen zu Schadenverhütungsthemen und zu den genannten Versicherungsprodukten erhalten Sie auf der Website www.grundvers-direkt.de.


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Datum: 29.11.2012 - 11:45 Uhr
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Bau & Immobilien


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