Versichert wie ein Privatpatient
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Trotz Versicherungspflicht ist es für Kassenpatienten möglich sich wie ein Privatpatient zu versichern. Allerdings reicht hierfür keine normale Krankenzusatzversicherung.

(firmenpresse) - Wer sich als GKV-Versicherter wie ein Privatpatient versichern möchte, dem bleibt nur der Abschluss einer speziellen Krankenzusatzversicherung. Zwar kostet ein derartiger Schutz ein paar Euro mehr als die gängigste Form der Krankenzusatzversicherung, bei der nur die Eigenbeteiligungen der Krankenkasse erstattet werden.
Im Gegensatz zu diesen Tarifen ist bei einer solch speziellen ambulanten Krankenzusatzversicherung die Voraussetzung, dass mit der gesetzlichen Krankenkasse vereinbart wird, nach dem Kostenerstattungsprinzip abzurechnen.
Im Gegensatz zum Sachleistungsprinzip schuldet die Krankenkasse dem Versicherten dann nicht mehr die reine, oft qualitativ schlechte, Behandlung, sondern erstattet nur noch den Betrag, den sie sonst dem Arzt gezahlt hätte.
Der Arzt stellt dem neuen Privatpatienten eine Rechnung. Die ambulante Krankenzusatzversicherung übernimmt nun den Teil der Rechnung, den die Krankenkasse nicht erstattet.
Dieser Sachverhalt macht es dem Arzt möglich, dem Patienten sämtliche notwenige Behandlungsformen anzubieten, ohne darauf Rücksicht nehmen zu müssen, dass es sich hierbei um einen GKV-Versicherten handelt, bei dem die Krankenkasse nur die einfachsten Leistungen übernimmt.
Dem Inhaber einer ambulanten Zusatzversicherung wird dadurch der Weg zu allen nützlichen Heilbehandlungen geöffnet. Er muss dabei keine Rücksicht mehr darauf nehmen oder nachfragen, ob es sich bei speziellen Behandlungen um eine Kassenleistung handelt.
Die Vorteile neben der höherwertigen medizinischen Versorgung sind: Geringere Wartezeiten beim Arzt, sowie der Umstand, dass nun nicht mehr Wochen oder monatelang auf Termine beim Facharzt gewartet werden muss.
Wer weiter Informationen zu diesem Thema benötigt oder wissen möchte, welche ambulanten Zusatztarife einen solchen Versicherungsstatus für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht, kann sich bei Fairfekt e.K. darüber informieren.
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Bereitgestellt von Benutzer: SteiniSteinberg
Datum: 12.03.2009 - 19:17 Uhr
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Freigabedatum: 13.03.2009
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