Keine Zwangstests bei HIV-Risikogruppen
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Keine Zwangstests bei HIV-Risikogruppen
Anlässlich der von der Regierung Sachsen-Anhalts geplanten Möglichkeit von erzwungenen HIV-Tests erklärt der Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Lesben und Schwulen Johannes Kahrs:
Die vom Innenministerium von Sachsen-Anhalt geplante Regelung ist moralisch sehr bedenklich und medizinisch unnötig. Homosexuelle, Drogenabhängige, Obdachlose und Ausländer sollen einem HIV-Test auch gegen ihren ausdrücklichen Willen unterzogen werden können. Als Grund wird der Schutz von Personen, die einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt seien, wie Polizisten oder Sanitäter, genannt.
Im Einzelfall kann es zu einer Situation kommen, in dem die schnellstmögliche Feststellung des HIV-Status einer Person sinnvoll ist. Ein Zwangstest darf jedoch nur durch den Beschluss eines Richters erfolgen. Einen Generalverdacht gegenüber ganzen Menschengruppen darf es nicht geben.
Das Risiko, sich mit HIV oder Hepatitis zu infizieren, mag in einzelnen Bevölkerungsgruppen statistisch signifikant erhöht sein, beim einzelnen Menschen lässt sich dies jedoch schwer anwenden. HIV haben bekanntermaßen auch Heterosexuelle und sogar Kinder. Wie sollte der Polizeibeamte oder der Sanitäter vor Ort also überhaupt einschätzen können, wann eine besondere Infektionsgefahr vorliegt? Im Zweifelsfall wäre das dann ausnahmslos immer der Fall. Die geplante Regelung verstärkt nur Vorurteile gegenüber Schwulen, Drogenabhängigen und anderen marginalisierten Gruppen als Gefährdern, deren Bürgerrechte zum Wohle der Allgemeinheit beschnitten werden dürften.
Auch medizinisch ist ein Zwangstest unsinnig. Besteht der Verdacht einer Infektion, kann auch der möglicherweise Infizierte schnell und zuverlässig getestet werden. Nicht zuletzt darum lehnt auch das Robert-Koch-Institut die Regelung ab.
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Datum: 30.11.2012 - 13:45 Uhr
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