Kiew führt biometrische Ausweise ein
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In der Ukraine wurde beschlossen, dass der elektronische
Personalausweis eingeführt und ein nationales Bevölkerungsregister
eingerichtet werden soll. Ein entsprechendes Gesetz wurde heute von
Präsident Janukowitsch unterschrieben und wird am 1. Januar 2013 in
Kraft treten. Das Gesetzt verlangt für Reisen ins Ausland die
Einführung eines Ausweises mit eingebautem Transponderchip, der
Informationen über den Halter trägt. Der Ausweis wird den von der
internationalen Organisation für zivile Luftfahrt (ICAO) empfohlenen
Richtlinien entsprechen.
Ein solcher Ausweis soll innerhalb von 30 Tagen ausgestellt werden
können. Er wird Informationen wie Name, Geschlecht,
Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und Wohnort einer Person enthalten
sowie Foto, Unterschrift und zusätzliche biometrische Daten und das
Ausstellungs- und Gültigkeitsdatum. Das Gesetz legt fest, dass die
digitalisierte Unterschrift und ein Foto vom Gesicht einer Person
primäre biometrische Daten darstellen, während digitalisierte
Fingerabdrücke zu den sekundären biometrischen Daten gehören.
Interessanterweise machte Indien vor zwei Jahren Schlagzeilen mit
der landesweiten Einführung biometrischer Ausweise. Die indischen
Dokumente enthalten Fotos, Fingerabdrücke und Iris-Scans, so das
Online-Nachrichtenportal bbc.co.uk. In Europa setzen bereits die
Länder Belgien, Deutschland, Norwegen und Schweden biometrische
Ausweise ein. Das französische Parlament verabschiedete im März 2012
ein Gesetz zur Einführung solcher Ausweise.
Berichten zufolge wird der neue Dokumentenstandard in der Ukraine
dazu beitragen, Identitätsdiebstahl zu unterbinden und die Sicherheit
der Grenzen zwischen der Ukraine und der EU stärken. Das
osteuropäische Land will die Einreisebestimmungen für Reisen in die
EU lockern und befindet sich jetzt in der ersten Phase eines
zweiphasigen Plans zur Erleichterung der Einreise. Im Rahmen des
Plans muss die Ukraine die Dokumentensicherheit in ihrem Land erhöhen
und biometrische Ausweise einführen. Zudem muss das Land für eine
bessere Kontrolle der grenzüberschreitenden Migration sorgen, die
öffentliche Ordnung und die Wahrung der Grundrechte der Menschen auf
ihrem Hoheitsgebiet gewährleisten.
Mit dem Ziel eines visumsfreien Systems hat die Ukraine 2010 die
Strategie der integrierten Grenzkontrolle eingeführt. Im selben Jahr
wurde eine nationale Migrationsbehörde eingerichtet. Sie ist
verantwortlich für Staatsbürgerschaft, Immigration, Meldung und
Asylfragen. Eine weitere Entwicklung im Zuge des Plans ist die Reform
der Grenzkontrolle in der Ukraine. Durch Abkommen mit den
benachbarten Ländern Belarus und Russland über die gemeinsamen
Grenzen hat das Land die Effizienz des Grenzschutzes verbessert.
Im Verlauf der Bemühungen um eine Lockerung der
Einreisebestimmungen haben EU und Ukraine im Juli 2012 die Liste der
Kategorien ukrainischer Bürger erweitert, die unter vereinfachten
Einreisebestimmungen in die EU reisen können.
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Datum: 01.12.2012 - 00:56 Uhr
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