Geteiltes Auto, voller Versicherungsschutz: Was beim Carsharing zu beachten ist
ID: 775295
Deutschen kennen inzwischen Carsharing und fast jeder Zweite kann
sich vorstellen, dieses Modell selbst zu nutzen. Kostenersparnis,
Flexibilität und Umweltfreundlichkeit sind nur einige Gründe. Doch
rund um das Thema tauchen auch immer wieder Fragen auf. CosmosDirekt
erklärt, wie der Versicherungsschutz beim Carsharing geregelt ist.
Im Durchschnitt wird ein Auto rund 23 Stunden am Tag nicht
genutzt. Für alle, die pro Jahr weniger als 7.500 Kilometer
zurücklegen, ist Carsharing daher meist kostengünstiger als ein
Privatwagen - bis zu 1.000 Euro können laut Stiftung Warentest so
gespart werden. (1) Wie eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von
CosmosDirekt zeigt, können sich 44 Prozent der Deutschen vorstellen,
künftig am Carsharing teilzunehmen. 82 Prozent haben immerhin schon
mal davon gehört. Wer beim Carsharing mitmachen möchte, sollte
wissen, wie der Versicherungsschutz geregelt ist. Frank Bärnhof,
Kfz-Experte bei CosmosDirekt, gibt fünf wertvolle Tipps:
Tipp 1: Keine eigene Versicherung abschließen
In der Regel ist man über den Carsharing-Anbieter sowohl
haftpflicht- als auch vollkaskoversichert. Es empfiehlt sich aber auf
jeden Fall, die Details zum Versicherungsschutz im Vertrag genau zu
prüfen. Wer sich gegen ein eigenes Fahrzeug und für ein Teil- bzw.
Gemeinschaftsauto entscheidet, kann seine bisherige Kfz-Versicherung
nicht fürs Carsharing nutzen. Denn mit dem Verkauf des eigenen
Fahrzeugs und einer Information der zuständigen Zulassungsbehörde
endet die Versicherungspflicht automatisch. Ratsam ist es, auch den
bisherigen Autoversicherer über den Verkauf zu informieren.
Tipp 2: Schadenfreiheitsrabatt sichern
Wer vom eigenen Auto zum Carsharing wechseln möchte, sollte zuvor
mit seinem bisherigen Autoversicherer klären, ob der bereits
erreichte Schadenfreiheitsrabatt auch weiterhin erhalten bleibt. Denn
nur so profitiert man bei einem späteren Wechsel zum eigenen Auto von
einem günstigen Kfz-Versicherungsbeitrag. Kunden, deren Fahrzeug auch
zuvor bei CosmosDirekt versichert war, steigen einfach wieder bei der
Schadenfreiheitsklasse ein, die sie schon vor dem Carsharing erreicht
hatten.
Tipp 3: Höhe der Selbstbeteiligung prüfen
Hat der Carsharing-Nutzer den Unfall verursacht, greift die
Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung des Anbieters. Achtung: Für
den Fall eines Kaskoschadens erheben viele Carsharing-Anbieter eine
Selbstbeteiligung. Das heißt, der Unfallfahrer muss oft mehrere
hundert Euro zuzahlen. Gegen eine Gebühr im Vorfeld lässt sich die
Selbstbeteiligung aber meist senken.
Tipp 4: Unfall mit Fotos dokumentieren
Egal, ob Charsharing oder Privatwagen: Kommt es zu einem Unfall,
sollten für eine reibungslose Schadenregulierung sowohl der Unfallort
als auch die beteiligten Fahrzeuge fotografiert werden. Auch
Detailfotos vom Schaden können später nützlich sein, genau wie eine
Unfallskizze.
Tipp 5: Lenkrad nicht aus der Hand geben
In der Regel darf der Carsharing-Nutzer das Steuer nicht einfach
einer anderen Person überlassen. Wer das vorhat, sollte zuvor genau
die Vertragsbedingungen des Carsharing-Anbieters prüfen. Häufig
besteht der Versicherungsschutz nur, wenn man selbst fährt.
(1) Stiftung Warentest 2012, http://ots.de/o9F49
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um die
Quellenangabe: http://ots.de/zEEyp.
Über CosmosDirekt
CosmosDirekt ist DIE Versicherung. Mit einfachen und flexiblen
Online-Angeboten und kompetenter persönlicher Beratung rund um die
Uhr setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche.
Zum Angebot zählen private Absicherung, Vorsorge und Geldanlage. Mehr
als 1,6 Millionen Kunden vertrauen auf Deutschlands größten
Online-Versicherer. Zusätzliche Informationen rund um CosmosDirekt
gibt es im Internet unter http://www.cosmosdirekt.de.
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Datum: 03.12.2012 - 09:50 Uhr
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