Sonderkündigung: Jetzt noch der teureren Kfz-Prämie entkommen transparo nennt Fakten zum Sonderkü

Sonderkündigung: Jetzt noch der teureren Kfz-Prämie entkommen
transparo nennt Fakten zum Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung

ID: 775401
(ots) - Die Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung ist
am 30. November abgelaufen, doch viele Autofahrer können auch jetzt
noch den Anbieter wechseln: Erhöht der Versicherer den Beitrag,
besteht ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Jahr dürfen besonders
viele Kunden die verspätete Wechseloption ziehen. "Erstens steigen
die Kfz-Prämien auf breiter Front. Zweitens werden in diesem Jahr
besonders viele Autos in teurere Typklassen eingestuft", sagt
Johannes Hack, Vorstandsvorsitzender des Vergleichsportals transparo.
"Versicherungskunden können ihr Sparpotenzial jetzt per
Kfz-Versicherungsvergleich ganz schnell ermitteln."

Fakten zum Sonderkündigungsrecht:
- Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab
Rechnungseingang beim Kunden.
- Die Rechnung mit erhöhtem Beitrag muss im November beim
Kunden eintreffen.
- Laut Versicherungsvertragsgesetz muss diese Rechnung einen
Hinweis enthalten, ob der neue Beitrag eine
Sonderkündigung rechtfertigt.
- Erhöht der Versicherer den Grundbeitrag, wenn der
Autofahrer also bei konstantem Schadenfreiheitsrabatt und
gleichen Leistungen einen höheren Beitrag bezahlen müsste,
besteht ein Sonderkündigungsrecht.
- Oft dürfen Versicherte kündigen, obwohl der individuelle
Beitrag sinkt. Viele Kunden erhalten im neuen Jahr einen
günstigeren Schadenfreiheitsrabatt. Sinkt der Beitrag
nicht um denselben Prozentsatz, besteht ein
Sonderkündigungsrecht.
- Auch wenn Versicherer an der teureren Prämie keine Schuld
tragen, dürfen Kunden kündigen. Das gilt, wenn eine
Einstufung in eine teurere Regional- oder Typklasse den
Preisanstieg verursacht.
- Selbst wenn nur ein Vertragsbestandteil (Haftpflicht oder


Kasko) erhöht und der andere günstiger wird, hat der Kunde
ein Sonderkündigungsrecht.
- Versicherungswechsler, die am 1. Januar noch keine neue
Police haben, können beruhigt bleiben. Der Versicherer
verschickt vorab eine Nachricht, dass der Vertrag
angenommen wurde. Dann besteht voller Versicherungsschutz.



Pressekontakt:
transparo
Toralf Richter
Beim Glaspalast 1
86153 Augsburg
Tel.: 0821/247 47 1020
Fax: 0821/247 47 88
E-Mail: presse@transparo.de

fischerAppelt, relations GmbH
Michael Küppers
Im Zollhafen 24
50678 Köln
Telefon: 0221/56938 115
Telefax: 0221/56938 201
E-Mail: transparo@fischerappelt.de

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Datum: 03.12.2012 - 10:55 Uhr
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Kategorie:

Auto & Verkehr



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