Erste Klagen gegen Vorstände der Garbe Logimac AG

Erste Klagen gegen Vorstände der Garbe Logimac AG

ID: 775507

- Ungesicherte Darlehensvergabe führt zu einem Schaden bei Investoren vonvoraussichtlich mehr als 30 Millionen Euro.- Kanzlei Dr. Greger&Collegen rät Anlegern, Schadensersatzansprüchegerichtlich geltend zu machen.



(firmenpresse) - Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat gegen frühere Vorstände und den Aufsichtsratsvorsitzenden der Garbe Logimac AG erste Klagen beim Landgericht Hamburg eingereicht.

Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, die Gesellschaft und dadurch auch mehrere tausend Anleger durch eine Vergabe ungesicherter Darlehen in Höhe von 31 Millionen Euro massiv geschädigt zu haben. "Wir werfen den damals zuständigen Vorständen sowie dem Aufsichtsratsvorsitzenden eine massive Verletzung der Gesellschafts-Interessen vor", sagt Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger, der in dieser Angelegenheit bereits zahlreiche geschädigte Anleger vertritt. "Ein derartiges Fehlverhalten könnte unserer Auffassung nach einen erheblichen Schadensersatzanspruch der Investoren begründen."

Garbe Logimac ist ein Immobilienfonds in Form einer Aktiengesellschaft und gehört zur Garbe Holding, einer auf Finanzierung und Management von Gewerbeimmobilien spezialisierten Unternehmensgruppe in Hamburg. Aufgabe der Garbe Logimac war es ursprünglich, Gelder von Investoren in den Erwerb oder den Bau von Logistikimmobilien zu investieren, um diese anschließend zu attraktiven Konditionen zu vermieten. Von sich reden machte das Unternehmen allerdings nicht durch hohe Renditen, sondern durch die Vergabe von Darlehen an die Konzernmutter Garbe Holding AG & Co KG sowie eine weitere Gesellschaft. Aufgrund einer wirtschaftlich sehr negativen Entwicklung können die Darlehensnehmer ihren Verpflichtungen inzwischen nicht mehr nachkommen. Deshalb sollen die Investoren der Garbe Logimac nun einem Sanierungskonzept zustimmen. "Dies würde allerdings zugleich bedeuten, dass sie einen Großteil ihrer Investitionen abschreiben müssen", sagt Fachanwalt Dr. Greger.

Unabhängig vom Zustandekommen des Sanierungskonzepts rät Greger Anlegern, sich mit dem drohenden Kapitalverlust nicht abzufinden, sondern Schadensersatzansprüche mit Unterstützung eines auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalts jetzt geltend zu machen.



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Datum: 03.12.2012 - 12:02 Uhr
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