Mieterschutzbund: „Gasmarkt funktioniert nur, wenn Konkurrenz vorhanden ist“
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Mieterschutzbund: „Gasmarkt funktioniert nur, wenn Konkurrenz vorhanden ist“
Der eigene Zähler
„Entscheidend ist der eigene Zähler“, ist die Kernaussage von Deese gegenüber Gastipp.de. Einzelhäuser haben immer einen eigenen Zähler, diese Kunden können den Anbieter auf jeden Fall wechseln. In Mehrfamilienhäusern jedoch ist ein eigener Zähler meistens nur bei einer Gas-Etagenheizung möglich. Hat der Verbraucher einen eigenen Zähler, dann kann und darf der Mieter wechseln.
Keinen eigenen Zähler? Dann den Vermieter ansprechen
In Mehrfamilienhäusern mit einer Zentralheizung werden die jeweiligen Heizkosten durch das Erdgas nach der Heizkostenverordnung, ein Teil nach Quadratmetern der Wohnung, der Rest nach Verbrauch, auf die einzelnen Mieter umgelegt. Hier hat man keinen Anspruch auf den Wechsel des Anbieters, der dann den ganzen Hausanschluss umfassen müsste. Der Mieter sollte seinen Vermieter auf den Wechsel ansprechen, „einen Anspruch auf den Wechsel hat man jedoch nicht“, so Deese.
Zum Abschluss fordert Deese die Verbraucher noch zum Wechsel des Gasanbieters auf: „Wenn ein liberalisierter Gasmarkt im Sinne der Verbraucher funktionieren soll, dann geht das nur, wenn auch genügend Konkurrenz vorhanden ist. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir jedem Verbraucher, sich nach preiswerteren Alternativen umzusehen.“
Weitere Infos, auch über Generalverträge mit einem Gasanbieter in einer Wohnungsbaugesellschaft, finden Sie im kompletten Interview unter:
http://www.gastip.de/rubrik2/19850/Gasanbieterwechsel-Entscheidend-ist-der-eigene-Zaehler.html
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Datum: 16.03.2009 - 11:15 Uhr
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