Korruptionswahrnehmungsindex 2012: Deutschland verharrt im Mittelfeld vergleichbarer Länder

Korruptionswahrnehmungsindex 2012: Deutschland verharrt im Mittelfeld vergleichbarer Länder

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Korruptionswahrnehmungsindex 2012: Deutschland verharrt im Mittelfeld vergleichbarer Länder



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Berlin, 05.12.2012 - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat heute ihren Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) veröffentlicht. Für den CPI 2012 wurden 176 Länder nach der im öffentlichen Sektor - bei Beamten und Politikern - wahrgenommenen Korruption bewertet. Angeführt wird der CPI 2012 von Dänemark, Finnland und Neuseeland mit 90 von 100 Punkten. Beamte und Politiker dieser Länder werden als besonders integer wahrgenommen.

Afghanistan, Nordkorea und Somalia bilden mit acht von 100 Punkten das Schlusslicht des Index. Diese Länder leiden vor allem unter schwach ausgeprägten Rechenschaftspflichten für Führungspositionen und ineffektiven Strukturen der öffentlichen Verwaltung.

Die Länder der Eurozone, die am stärksten von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen sind, bleiben nach den Reformbemühungen der letzten Monate hinter den Erwartungen zurück. Transparency hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Korruptionsrisiken im öffentlichen Sektor und die Ursachen der Finanzkrise angegangen werden müssen. Anstrengungen zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung müssen im Reformprozess dieser Länder priorisiert werden. Deutschland nimmt mit 79 von 100 Punkten Rang 13 ein (Vorjahr Platz 14). Im Umfeld vergleichbarer Länder liegt Deutschland weiter im Mittelfeld.

Durch ausbleibende Verschärfung der Regeln für Abgeordnete droht Ansehensverlust Deutschlands

Der Korruptionswahrnehmungsindex misst die wahrgenommene Korruption bei Politikern und Beamten. Für eine bessere Platzierung Deutschlands steht das Ausbleiben wichtiger Reformen im Bereich der Abgeordnetenbestechung und der Transparenz der Nebeneinkünfte von Abgeordneten im Weg.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Das Aussitzen wichtiger Reformen zur Korruptionsprävention durch die Mehrheit des Deutschen Bundestages muss ein Ende haben".

Die Mehrheit des Deutschen Bundestages verzögert weiterhin die Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Diese ist Voraussetzung dafür, dass die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) ratifiziert werden kann, die vor neun Jahren von der damaligen Bundesregierung unterzeichnet wurde.



In den letzten Monaten wurde die Ratifizierung der UNCAC von verschiedener Seite massiv eingefordert. So hatten sich über dreißig führende Wirtschaftsvertreter unter dem Dach der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland an die Fraktionsvorsitzenden des Bundestages gewandt. Bundestagspräsident Norbert Lammert hat sich in einem Positionspapier für die Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung ausgesprochen. Daneben liegen entsprechende Anträge der Oppositionsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vor.

Seltsames Parlamentsverständnis der Regierungsfraktionen

Transparency Deutschland kritisiert weiterhin, dass der Bundestag bereits angekündigte Reformen zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften von Abgeordneten verschieben will. Nach der intensiven öffentlichen Diskussion um Nebeneinkünfte von Abgeordneten soll ein etwas transparenteres Modell nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition erst nach den Bundestagswahlen 2013 umgesetzt werden.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Mit dieser Art von wahlpolitischem Taktieren kann Vertrauen nicht zurückgewonnen werden. Die Wähler haben ein Recht darauf, vor der Wahl genauer zu erfahren, welche Abgeordnete welche Nebeneinkünfte beziehen. Ein neu gewählter Bundestag ist souverän und nicht an die Aufträge des vorherigen Bundestages gebunden. Die Vertagung der Reform offenbart daher ein seltsames Parlamentsverständnis der Regierungsfraktionen."

Die Mehrheit der Rechtsstellungskommission des Bundestages hatte bereits am 25. Oktober 2012 vereinbart, das aktuelle Drei-Stufen-Stufenmodell auf zehn Stufen zu erweitern. Die Höchstgrenze soll dann bei 250.000 Euro liegen, statt wie bislang bei 7.000 Euro. In der letzten Sitzung der Rechtsstellungskommission wurde die Umsetzung des neuen Models jedoch von den Koalitionsfraktionen auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben.

In diesem Jahr wurde die Methodologie für den Korruptionswahrnehmungsindex 2012 aktualisiert. Um diese Veränderung sichtbar zu machen, wird der Korruptionswahrnehmungsindex auf einer Skala von 0 (sehr korrupt) bis 100 (sehr integer) Punkte dargestellt.


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Datum: 05.12.2012 - 12:21 Uhr
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