500. NRW/EU.Mikrodarlehen an Gründer aus dem Bereich Social Media Marketing vergeben
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500. NRW/EU.Mikrodarlehen an Gründer aus dem Bereich Social Media Marketing vergeben
Wirtschaftsminister Duin: Mikrodarlehen sind wirkungsvolle Unterstützung für Kleinstgründer
Über 800 Anträge, zehn Millionen Euro Gesamtvolumen und mehr als 550 geschaffene Arbeitsplätze: Das ist die positive Bilanz der ersten vier Jahre NRW/EU.Mikrodarlehen. Jetzt wurde der 500ste Minikredit an Mark Broks vergeben, Inhaber der Agentur smetrix social media aus Ennigerloh. Wirtschaftsminister Garrelt Duin: "Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. In der nordrhein-westfälischen Gründungslandschaft steckt viel Kreativität und Potenzial für Innovation, Wachstum und neue Arbeitsplätze. Das stellen auch und gerade Kleinstgründer in NRW jeden Tag eindrucksvoll unter Beweis. Mikrodarlehen bieten ihnen wirkungsvolle Unterstützung."
Dietmar P. Binkowska, Vorsitzender des Vorstands der NRW.BANK: "Gerade für Kleinstgründer ist es aufgrund der fehlenden Sicherheiten oftmals schwierig ein Darlehen zu bekommen. Das Mikrodarlehen kann hier Abhilfe schaffen. Unser Ziel ist es, dass in Nordrhein-Westfalen keine Erfolg versprechende Idee an der Finanzierung scheitert."
Der 500. Mikrodarlehensnehmer Mark Broks arbeitet im Bereich des Social Media Marketings. Sein Unternehmen smetrix social media gründete er 2011. Mit der Idee, seinen Kunden zusätzlich die Produktion von Image- und Viralvideos anzubieten, überzeugte er die Berater des STARTERCENTERS NRW in Warendorf und erhielt das 500. NRW/EU.Mikrodarlehen in Nordrhein-Westfalen. Er finanzierte damit die entsprechende Software. "Ich biete meinen Kunden eine Mischung aus Design und Social Media Marketing sowie Redaktion", erläuterte Broks. "Das findet großen Anklang, denn den meisten Unternehmen fehlt es an Know-how und an Manpower in diesem Fachgebiet."
Das NRW/EU.Mikrodarlehen richtet sich an Existenzgründer und Jungunternehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und entweder eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit in NRW aufnehmen möchten oder seit weniger als fünf Jahren ausüben. Das Darlehen kann über eines der STARTERCENTER NRW beantragt werden. Sie beraten die Gründerinnen und Gründer und leiten anschließend den Antrag mit dem Gründungskonzept an die NRW.BANK weiter. Diese kann dann Darlehen zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro bewilligen. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden.
In den ersten zwei Jahren ist eine Begleitberatung für die Existenzgründer verpflichtend. "Viele Kleinstgründer sind unternehmerisch oder kaufmännisch unerfahren. Die Beratung kann Fehler verhindern und so entscheidend zum Erfolg des Unternehmens beitragen", erklärte Dietmar P. Binkowska.
Die Bandbreite der mithilfe des Mikrodarlehens gegründeten Unternehmen ist dabei weit gefächert. Sie reicht vom Fahrrad-Café über einen LKW-Reinigungsservice bis hin zur Kindertagesstätte.
Hintergrund
Das NRW/EU.Mikrodarlehen startete im November 2008 in einer auf einzelne Regionen des Landes beschränkten Pilotphase. Seit April 2011 läuft der Regelbetrieb in Nordrhein-Westfalen.
Die Mittel des Förderprogramms stammen je zur Hälfte vom Land Nordrhein-Westfalen und aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Aus ihnen wurde ein revolvierender Fonds errichtet, sodass zurückgezahlte Mittel erneut als Mikrodarlehen an Kleinstgründerinnen und -gründer vergeben werden können.
Die Darlehensdauer beträgt sechs Jahre, davon sind sechs Monate tilgungsfrei. Weitere Informationen: www.nrwbank.de.
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Datum: 10.12.2012 - 14:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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