Damit Eigentümer nicht ins Schleudern kommen
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung nicht nur im Winter unerlässlich/Bei Ausbau und Verkauf Termine beachten und Policen prüfen
München, 11. Dezember 2012. Glatte Gehwege, vereiste Regenrinnen, Schneemassen auf dem Dach - für Grundstücks- und Immobilieneigentümer ist der Winter stets mit besonderen Risiken verbunden. "Viele Eigentümer haben zwar eine spezielle Haftpflichtversicherung, doch immer wieder kommt es zu gefährlichen Versicherungslücken, weil wichtige Fristen versäumt werden", sagt Martin Greppmair, Vertriebskoordinator der Euro Grundinvest.
Auch bereits bestehende Absicherungen sollten regelmäßig geprüft werden. Dabei ist auf ausreichende Deckungssummen zu achten, da viele Altverträge lediglich einen Schutz bis 512.000 Euro bieten. In Anbetracht der hohen Schadensersatzzahlungen bei Personenschäden und teuren Brandschäden ist eine Absicherung unter 5 Millionen Euro nicht mehr zeitgemäß.
Achtung beim Hausausbau: Wer sein Eigenheim um eine Einliegerwohnung erweitert oder bisher selbst genutzte Räumlichkeiten vermietet, sollte seinen Versicherer kontaktieren. "Wenn die Kinder aus dem Haus sind, wird oft Wohnraum frei, der sich ertragreich weitervermieten lässt", weiß der Immobilienexperte der Euro Grundinvest. "Versäumt der Eigentümer jedoch, seinen Versicherungsschutz zu erweitern, kann es schnell teuer werden." Oft reicht es aus, den Versicherer über den neuen Sachverhalt zu informieren. Einige Gesellschaften bieten eine beitragsfreie Absicherung im Zusammenhang mit der Privathaftpflichtversicherung an.
Aber auch Eigentümer selbst genutzter Wohnungen und Besitzer unbebauter Grundstücke brauchen den Versicherungsschutz. Denn: Wenn es im Treppenhaus, im Garten oder rund um das Grundstück zum Schadensfall kommt, steht der Eigentümer in der Pflicht. Bei einer nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilten Eigentumswohnanlage haftet jeder Eigentümer gesamtschuldnerisch. "Für die Eigentümergemeinschaft sollte der Hausverwalter für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen", sagt Greppmair. "Eine Haftpflicht für jeden Eigentümer ist nicht notwendig."
Euro Grundinvest warnt zudem vor einer Falle, die für Verkäufer von Immobilien zum Verhängnis werden kann: "Die Haftung des Vorbesitzers für ein Grundstück oder eine Bestandsimmobilie erlischt nicht mit dem wirtschaftlichen Übergang, sondern erst mit der Eintragung ins Grundbuch", erläutert Greppmair. "So lange sollte nicht nur der Versicherungsschutz bestehen bleiben. Der Vorbesitzer muss darüber hinaus sicherstellen, dass er seinen Pflichten als Eigentümer nachkommt, solange er im Grundbuch steht." Außerdem geht im Gegensatz zur Immobilienversicherung die Haftpflichtversicherung nicht automatisch auf den Käufer über. Somit ist kein lückenloser Schutz gewährleistet. Auch hier gilt es, rechtzeitig für Versicherungsschutz zu sorgen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Von der Bewertung und Planung über den Bau bis hin zur Vermarktung zeichnet sich die Euro Grundinvest-Unternehmensgruppe für die gesamte Klaviatur des Immobiliengeschäfts verantwortlich - weltweit und mit dem Fokus auf München und Umgebung. Dabei stützt sich das Unternehmen auf die langjährige Zusammenarbeit mit Grundstückseigentümern, Bauunternehmen, Architekten, Investoren, und Behörden sowie erfahrenen Notaren, Steuerberatern und Rechtsanwälten. Seit 1987 haben das Führungsteam und dessen Partner den Bau und die Vermarktung von mehr als 2.500 Wohneinheiten mit einem Volumen von über 600 Millionen Euro erfolgreich begleitet. www.euro-grundinvest.de
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