Erfreuliche Ergebnisse bei der Privatisierung von Bundesbeteiligungen

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Erfreuliche Ergebnisse bei der Privatisierung von Bundesbeteiligungen



(pressrelations) -
Die Bundesregierung hat heute dem Bericht des Bundesministeriums der Finanzen zur "Verringerung von Beteiligungen des Bundes - Fortschreibung 2012" zugestimmt. Der Bund ist zu einer Überprüfung des staatlichen Beteiligungsbesitzes verpflichtet. Dem dient der o.g. Bericht, der alle zwei Jahre aktualisiert wird. Der Bericht belegt: Trotz schwieriger Marktumstände ist es gelungen, deutliche Fortschritte bei der Privatisierung von Unternehmen mit Bundesbeteiligung zu erzielen. Privatisierung schafft Freiräume für private Investitionen und stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Nur wenn ein wichtiges Bundesinteresse besteht, darf der Bund Beteiligungen erwerben und halten. Die Kriterien dafür ergeben sich aus dem Haushaltsrecht des Bundes. Der Bericht ist ein wesentliches Steuerungsinstrument für die Privatisierungspolitik.Beteiligungsveräußerungen des Bundes werden auf seiner Grundlage vorbereitet und umgesetzt.

Seit der Vorlage des letzten Berichts zur "Verringerung von Beteiligungen des Bundes - Fortschreibung 2010" wurden insbesondere folgende Privatisierungen realisiert:
  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat am 7. September 2012 im Einvernehmen mit dem Bund 60 Millionen Aktien der Deutsche Post AG aus ihrem Bestand an institutionelle Investoren verkauft. Durch die Platzierung verringert sich der KfW-Anteil am Aktienkapital der Deutsche Post AG von ca. 30,5 % auf etwa 25,5 %.
  • Für den Verkauf der Anteile an der TLG WOHNEN GmbH hat der Bund im November 2012 den Zuschlag an ein privatwirtschaftliches Wohnungsunternehmen erteilt. Die Veräußerung soll spätestens im Januar 2013 abgeschlossen sein. Dies gilt auch für das Privatisierungsverfahren der TLG IMMOBILIEN GmbH, in dem der Bundesfinanzminister heute den Zuschlag erteilt hat.
Die Beteiligungspolitik des Bundes orientiert sich an Werterhalt und Wettbewerbsneutralität und folgt dabei der ökonomischen und politischen Grundüberzeugung, dass private Initiative und Eigentümerschaft grundsätzlich Vorrang gegenüber einer staatlichen Beteiligung hat. Diesen Weg wird die Bundesregierung konsequent fortsetzen.




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Datum: 12.12.2012 - 11:21 Uhr
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