Pflicht zur Nachrüstung
Aufgrund der 50,2 Hz-Problematik sind Betreiber von Photovoltaik-Anlagen zur Kooperation mit dem Netzbetreiber verpflichtet - PRIOGO AG unterstützt umfassend
Welche PV-Anlagen sind nachzurüsten?
Dazu sagt Sebastian Pönsgen von dem Zülpicher Photovoltaikspezialisten Priogo-AG: "Umzurüsten sind insbesondere Photovoltaikanlagen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind, also die typische Anlage auf dem Hausdach des Einfamilienhauses. Aber auch größere Anlagen, die auf der Mittelspannungsebene einspeisen, sind betroffen."
Im Einzelnen sind das im Niederspannungsnetz
- Anlagen über 10 kWp mit einer Inbetriebnahme nach dem 31. August 2005
- Anlagen über 100 kWp mit einer Inbetriebnahme nach dem 30. April 2001
sowie im Mittelspannungsnetz:
- Anlagen über 30 kWp mit einer Inbetriebnahme nach dem 30. April 2001 und
vor dem 01. Januar 2009
Je nach Anlagengröße muss die Umrüstung bis zu den folgenden Stichtagen erfolgt sein:
- Anlagen von 10 kWp bis zu 30 kWp bis zum 31. Dezember 2014
- Anlagen von 30 kWp bis zu 100 kWp bis zum 31. Mai 2014
- Anlagen größer als 100 kWp bis zum 31. August 2013
"Besonders wichtig ist für den Anlagenbetreiber, dass ihm für die Nachrüstung keine Kosten entstehen", so Sebastian Pönsgen weiter.
Der lokale Netzbetreiber schreibt die Photovoltaikanlagenbetreiber in der nächsten Zeit an und fordert sie auf, einen Fragebogen auszufüllen und zurück zu senden, worin unter anderem nach dem Hersteller und Typ des eingesetzten Wechselrichters abgefragt wird. Nach der Auswertung der Fragebögen werden durch die Netzbetreiber fachkundige Handwerksbetriebe damit beauftragt, die Nachrüstung an den jeweiligen PV-Anlagen vorzunehmen. Dazu wird mit genügend Vorlaufzeit ein Termin mit den Anlagenbetreibern vereinbart, anschließend wird die Nachrüstung durch die ausführende Fachkraft dem Netzbetreiber bestätigt und nachgewiesen.
Die PRIOGO AG unterstützt als Service-Spezialist für Photovoltaik und regenerative Energien die Anlagenbetreiber kompetent und nachhaltig sowohl beim Ausfüllen der Fragebögen, als auch später bei der Umstellung bzw. Umrüstung ihrer Photovoltaikanlage, auch wenn die Anlage nicht von der PRIOGO AG errichtet wurde. Vorstand David Muggli: "Alle Informationen rund um die 50,2 Hz-Problematik und das Thema Solarstrom erhalten Betroffene und Interessierte unter der speziell zu diesem Thema eingerichteten Webseite www.priogo.com/50komma2.html." Alternativ kann auch sofort ein unverbindliches Beratungsgespräch unter der gebührenfreien Hotline 08000-774646 vereinbart werden.
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Datum: 14.12.2012 - 15:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: David Muggli
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Zülpich
Telefon: 0049-(0)2252-83521-0
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