Thema: Wie erkenne ich geprüfte Feuerwerksartikel? - Wenn der Böller in der Hand explodiert (AUDIO)
ID: 784443
Anmoderationsvorschlag: Wenn zur Silvester mit viel Krach und
jeder Menge Raketen das neue Jahr begrüßt wird, dann können Sie
sicher sein, dass legal erworbene Feuerwerksartikel vorher
einer|umfangreichen Prüfung unterzogen wurden. Zuständig dafür ist
die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Berlin.
Sie prüft die Feuerwerksartikel auf Herz und Nieren. Ulf Hoffmann
berichtet.
Sprecher: Bei der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung in Berlin knallt es nicht zu Silvester sondern im Sommer.
Denn weit vor Silvester prüft die Behörde Feuerwerksartikel. Trotz
Prüfung bleiben Feuerwerkskörper bleiben gefährlich, das gilt auch
ausdrücklich für die Blitzknallkörper, die so genannten Polenböller,
die die BAM auch untersucht hat. Sind die wirklich gefährlich? Dazu
Heidrun Fink, Prüfleiterin bei der BAM (0:22 min)
O-Ton 1 (Heidrun Fink, 0:19 min): "Ja, wenn man einen Vergleich
zu einem Schwarzpulverknallkörper nimmt, und man würde den in
einer Hand zünden, dann sieht man bei einem Schwarzpulverknallkörper
schon ein paar Verbrennungen an der Hand. Bei einem Blitzknallkörper
würde man einige Finger verlieren."
Sprecher: Feuerwerksartikel werden an der BAM umfangreichen Tests
unterzogen. Zum Beispiel simuliert man mit einem Rütteltest den
Transport. (0:10 min)
O-Ton 2 (Heidrun Fink, 0:17 min): "Bei dem Rütteltisch werden die
Gegenstände mit der 50fachen Erdbeschleunigung schlagartig
abgebremst, und das über die Dauer von einer Stunde. Danach wird
überprüft, ob die Gegenstände praktisch noch intakt sind. Ob nichts
ausgerieselt ist."
Sprecher: Die Feuerwerkskörper werden aber auch erhöhter
Temperatur ausgesetzt (0:05 min)
O-Ton 3 (Heidrun Fink, 0:22 min): "Hier haben wir zwei Optionen,
wir können einmal zwei Tage bei 75 Grad warm lagern und einmal vier
Wochen bei 50 Grad. Das kann der Antragsteller entscheiden.
Anschließend werden die Gegenstände zwei Tage bei Raumtemperatur
abgekühlt und dann der Funktionsprüfung unterzogen."
Sprecher: Am Ende müssen aber alle die Prüfung bestehen, sagt die
Expertin für Pyrotechnik.
O-Ton 4 (Heidrun Fink, 0:11 min): "Es darf gar nichts durchfallen,
es müssen alle Gegenstände den Anforderungen entsprechen. Wird ein
Fehler festgestellt, dann führt dies zum Versagen dieser Zulassung".
Sprecher: Doch wie erkennt der Kunde, dass der Feuerwerkskörper
geprüft wurde, zum Beispiel von der BAM? (0:06 min)
O-Ton 5 (Heidrun Fink, 0:15 min): "Anhand der Kennzeichnung. Jeder
Gegenstand muss mit einer Registriernummer versehen werden, mit einer
ID-Nummer und einem CE-Kennzeichen. Weiterhin muss die Kennzeichnung
in deutscher Sprache sein, wenn es für den deutschen Markt ist."
Sprecher: Also noch einmal zum Mitschreiben: Auf zwei Nummern und
ein CE-Kennzeichen achten - und bei Unsicherheit unter Bam.de die
Nummer eingeben.
|Hinweis: Beitrag durch Herausschneiden von O-Ton 3 kürzbar. |
Pressekontakt:
Dr. Ulrike Rockland
Pressesprecherin
BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
Tel. 030 / 8104-1003
presse@bam.de
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Datum: 17.12.2012 - 04:00 Uhr
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