Ein Gesellschafters kann aus einer Kommanditgesellschaft ausgeschlossen werden
ID: 784556
In seinem Urteil vom Urteil vom 21.06.2011 (AZ: II ZR 262/09) hat der Bundesgerichtshof über den Ausschluss eines Mitgesellschafters aus einer Kommanditgesellschaft entschieden.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Handelsgesetzbuch (HGB) ist normiert, dass der Ausschluss eines Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft aus wichtigem Grund in den meisten Fällen wohl nur durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgen könne. In der vorliegenden Entscheidung entschied der BGH nun allerdings, dass möglicherweise auch Mitgesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausschluss herbeiführen können.
Dies sei nach dem BGH beispielsweise möglich, sofern im Gesellschaftsvertrag diesbezügliche Regelungen getroffen wurden. Unter anderem kann dies dadurch erfolgen, dass neben der gesetzlichen Möglichkeit des Ausschlusses, auch ein Ausschluss eines Gesellschafters durch Beschluss der anderen Gesellschafter vereinbart wurde. Hierbei sei jedoch der förmliche Beschluss durch die anderen Gesellschafter zwingend erforderlich. Eine Erklärung gegenüber dem Gesellschafter sei indes nicht ausreichend. Dies sei sogar dann der Fall, sofern Regelungen im Gesellschaftsvertrag dies vorsehen. Neben der Erklärung gegenüber dem Gesellschafter müsse es auch zu einer förmlichen Beschlussfassung durch die Mitgesellschafter kommen.
Eine Beanstandung erfolge nicht, sofern eine Beschlussfassung durch den Gesellschaftsvertrag vorgesehen sei. Darüber hinaus können auch andere dementsprechende Regelungen möglich sein. Diese bedürfen jedoch der Auslegung. Der Beschluss werde wirksam, sofern die Ausschlusserklärung dem auszuschließenden Gesellschafter zugehe.
Die Kommanditgesellschaft (KG) hat als Personengesellschaft viele Gemeinsamkeiten mit der offenen Handelsgesellschaft (OHG). Allerdings liegt ein entscheidender Unterschied darin, dass es bei der KG zwei verschiedene Arten von Gesellschaftern gibt: Die für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und uneingeschränkt haftenden Komplementäre und die Kommanditisten, die grundsätzlich nur in Höhe einer vorher festgelegten Haftungssumme (Einlage) für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
Bei der Gründung einer KG ist es von Vorteil die Beratung durch einen im Gesellschaftsrecht erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Gerade aufgrund der unterschiedlichen Haftung der Gesellschafter ist qualifizierter Rat hier wichtig. Aber auch bei einem Beitritt zu einer KG sollte eine rechtliche Beratung wahrgenommen werden, so dass die eingegangen Risiken und die rechtliche Lage richtig ausgewertet werden können. Zudem kann ein Rechtsanwalt Ihnen bei der Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages behilflich sein. Beim Ausschluss einzelner Gesellschafter sollten Sie ihre rechtlichen Möglichkeiten ebenfalls von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen, der Ihnen qualifiziert zur Seite stehen kann.
http://www.grprainer.com/Kommanditgesellschaft-KG.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 17.12.2012 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 784556
Anzahl Zeichen: 3107
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 311 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ein Gesellschafters kann aus einer Kommanditgesellschaft ausgeschlossen werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Der renommierte und kostenlose Anwaltssuchdienst im Internet ? Advogarant.de ...
Das umfassende und übersichtliche Portal AdvoGarant® ist für jeden geeignet, der einen Spezialisten zum Thema Anwalt, Recht, Steuern und Sachverständige sucht. Tausende Experten aus den Berufen Rechtsanwalt, Steuerberater und Sachverständige unterstützen Interessenten in dem jeweiligen Bere
Fragebögen von Clerical Medical im Umlauf ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die den Anlegern zugesendeten Fragebögen sollen auf den ersten Blick unscheinbare Fragen enthalten. Bei genauerem Hinsehen können sie aber auch Gefahre
Krise erreicht König & Cie. Renditefonds 50: MT ?King Dorian? ...
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch die König & Cie. Fonds, die bisher wohl eher unverschont von den Folgen der Krise blieben, sollen nun diese Folgen spüren. Welche Konsequ
Trend Capital AG: CLLB Rechtsanwälte beantragen für geschädigte Anleger dinglichen Arrest gegen Vorstand Frank Simon ...
München, Berlin, 13.12.2012 – Wie bereits berichtet, wurde der Vorstand und Initiator der Trend Capital AG, Herr Frank Simon, zwischenzeitlich in Untersuchungshaft genommen. Es besteht der Verdacht, dass das Mainzer Emissionshaus Anlegergelder veruntreut haben könnte. Auch über Urkundenfälsch




