Neue Verjährungswelle bedroht die Altersvorsorge
Wie kapitalrechtliche Fälle verjähren, ohne dass tausende Kleinanleger es merken und sich die Banken schadlos halten
Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten (§ 280 I BGB/§§ 241 II, 280 I, 311 II BGB) verjähren ebenso wie deliktische Ansprüche in der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB. Außerdem spielen die zahlreichen Ausnahmen und Gegenausnahmen der 30-jährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB alter Fassung nach dieser Verkürzung auf drei Jahre keine Rolle mehr. Interessant ist dies vor allem für Besitzer von Finanzprodukten wie Schiffsbeteiligungen, Hybridanlagen, Game-Fonds, British Life Lebensversicherungen, Immobilienfonds, MCP Sachwertefonds, Patentfonds, Medienfonds, Ökostromfonds und Weitere.
Viele Anleger haben ihre mühsam zusammengesparten Lebensversicherungen, Sparbücher oder Erbschaften vertrauensvoll genau in diese Anlagen investiert. „Dabei hatten Bankberater sie häufig falsch oder mangelhaft beraten“, so Petersen. Darüber hinaus entwickelten sich die Produkte schlecht und führten zu Verlusten. Anleger erhielten daraufhin Beruhigungsschreiben. Vor Gericht werden derlei Schreiben oft herangezogen, um Fahrlässigkeit zu belegen. Darin enthalten sind Formulierungen wie „die Ertragsausschüttungen werden zugunsten der Tilgungsrate ausgesetzt“ oder „der Komplementär hat beschlossen keine Ausschüttungen für das Geschäftsjahr vorzunehmen, da die Liquiditätssituation des Fonds dies nicht erlaubt“.
Finden sich in den genannten Schreiben derlei Statements, unterstellen Richter in manchen Fällen Fahrlässigkeit seitens der Anleger und Schadensersatzansprüche verfallen. Spätestens dann, so die Argumentation, wäre der Anleger über seinen Schaden informiert gewesen und hätte reagieren müssen. Das heißt, tauchen derlei Formulierungen in einem Schreiben der Bank auf, beginnt oft automatisch die kenntnisabhängige Verjährungsfrist. Nach Fristablauf verfallen alle Ansprüche. Auch dieses Jahr sollten Privatanleger deshalb genau prüfen, ob ein Anlageschaden vorliegt, der auf Prospekthaftung, Verletzung der Aufklärungspflichten oder Falschberatung zurückzuführen ist. Betroffene sollten sich deshalb noch vor dem Jahreswechsel 2012/13 an einen entsprechenden Rechtsanwalt wenden, der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist und ihre Unterlagen eingehend prüft. Fachanwaltskanzleien wie Helge Petersen & Collegen erstellen kostenlos Erstgutachten.
Weitere Informationen unter www.kanzlei-helge-petersen.de
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Helge Petersen & Collegen
Die Fachanwaltskanzlei Helge Petersen & Collegen, Kiel wurde 2007 gegründet und ist seit Beginn auf Fälle im Bank- und Kapitalmarktrecht- spezialisiert. Der Fachanwalt Helge Petersen verfügt über umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet, auch durch frühere Tätigkeiten als Finanzberater in einer Bank, durch seine Tätigkeit im Fondmanagement in FFM sowie als Anwalt und vertretener Leiter des Bereiches Banken und Versicherungen der Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein. Zurzeit kümmern sich fünf Anwälte und sechs qualifizierte Fachangestellte um die Belange der Mandanten. Bereits in der ersten Bankhaftungswelle (Lehman Brothers) verhalf die Kanzlei zahlreichen geschädigten Anlegern zu Rückzahlungen ihrer verloren geglaubten Gelder. Die Kanzlei gibt vor Auslösung von Kosten immer eine realistische Einschätzung über die Erfolgsaussichten und hält deswegen bei übernommenen Mandaten eine sehr hohe Erfolgsquote. Ein Schwerpunkt von Helge Petersen liegt in der Vertretung von Commerzbank- und Postbankkunden. Im Blog www.kanzlei-helge-petersen.de stellt die Kanzlei regelmäßig neue Fälle und Erfolge vor.
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Datum: 17.12.2012 - 11:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 784702
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gunther Müller
Stadt:
Delmenhorst
Telefon: 04221-9345-622
Kategorie:
Rechtsberatung (privat)
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.12.2012
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