Neue Regelungen im Jahressteuergesetz 2013 - EineÜbersicht

Neue Regelungen im Jahressteuergesetz 2013 - EineÜbersicht

ID: 785352

Der Bundestag und der Bundesrat sind sich bei einigen geplanten umstrittenenÄnderungen noch nicht einig, teilweise wurden diese bisher vollständig ausgeklammert. Die Entscheidung des Vermittlungsausschusses ist noch zu erwarten.



(PresseBox) - Fast 100 einzelne Änderungen zu unterschiedlichen Steuerarten enthält das am 25. Oktober 2012 vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz (JStG) 2013. ?Viel Kleinkram?, bewertet René Linke, Steuerberater bei Ecovis. Von den geplanten Steueränderungen wurden einige heikle herausgenommen. So kommt es vorerst nicht zur grundsätzlichen Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen. ?Viele private Bildungsträger hätten durch die geplante Neuregelung ihre Leistungen teurer anbieten müssen ? genau das Gegenteil dessen also, was damit beabsichtigt war?, so Linke. Ein Aufatmen geht jetzt durch die Branche. Dennoch wird man aufgrund der EU-Vorgaben früher oder später das Gesetz ändern müssen, eventuell in Richtung einer allgemeinen Befreiung mit Optionsmöglichkeit zur Umsatzsteuerpflicht. Das letzte Wort ist in dieser Angelegenheit sicher nicht gefallen.
Lohnsteuer-Nachschau kommt
Vom Bundesrat gefordert war auch, Begünstigungen für die Unternehmensnachfolge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu streichen, um missbräuchliche Gestaltungen wie die ?Cash-GmbH? zu verhindern. Doch der Gesetzgeber schreitet auch hier zunächst nicht ein. So ist es weiterhin möglich, dass vermögende Eltern ihr Barvermögen in das Betriebsvermögen einer GmbH einlegen und deren Anteile den Kindern vermachen. Erbschaftsteuer auf das betrieblich umgewidmete Vermögen kann so vermieden werden. Der Bundesrat wollte daher Barvermögen künftig nicht mehr steuerfrei stellen, wenn es mehr als zehn Prozent des gesamten Betriebsvermögens umfasst. Dieser Vorschlag wäre aber weit über das Ziel hinausgeschossen, weil so erfolgreiche und liquide Unternehmen über Gebühr benachteiligt würden. Entwarnung gibt es hier vorerst nicht.
Dennoch enthält das JStG 2013 insbesondere für Unternehmen wichtige Änderungen. ?Neu eingeführt wird ab dem nächsten Jahr die Lohnsteuer-Nachschau. Mit diesem Instrument kann die Finanzverwaltung ohne Ankündigung die Betriebsräume aufsuchen, um lohnsteuerliche Sachverhalte zeitnah aufzuklären?, sagt Antje Ruthenberg, Steuerberaterin bei Ecovis. Der Prüfer kann die Vorlage von Lohn- und Gehaltsunterlagen, Aufzeichnungen, Büchern und Geschäftspapieren verlangen. Er kann sich vor Ort einen eigenen Eindruck über die räumlichen Gegebenheiten und das eingesetzte Personal verschaffen. Bereits seit 2002 können Finanzämter für Umsatzsteuerzwecke eine Nachschau durchsetzen, künftig könnte auch das Lohnbüro einen unerwarteten Besuch bekommen. Nach dem Willen des Bundestags werden Firmen bei den steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entlastet. Unterlagen, die bislang zehn Jahre aufzuheben sind, sollen ab 2013 nur acht Jahre und ab 2015 sieben Jahre aufbewahrt werden. Der Bundesrat will keine Verkürzung einführen.


Neue Rechnungsstellung
Änderungen gibt es bei der Rechnungsstellung. ?Wenn ein Leistungsempfänger mit einer Gutschrift über die erhaltene Leistung abrechnet, ist dies ab 2013 ausdrücklich als Gutschrift zu kennzeichnen?, so Antje Ruthenberg. Ebenfalls neu im Umsatzsteuerrecht: Für innergemeinschaftliche Lieferungen und für im Inland steuerpflichtige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens ist ab 2013 spätestens am 15. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Steuertatbestand eingetreten ist, eine Rechnung auszustellen.
Abspaltungen steuerfrei
Anleger profitieren davon, dass Spin-off-Dividenden aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften außerhalb des EWR steuerfrei behandelt werden. Zu den Kapitalerträgen aus Aktien gehören auch Sachausschüttungen. Dazu zählen Aktien an einer neuen AG, die deutsche Aktionäre einer ausländischen Aktiengesellschaft kostenlos erhalten, von der die neue AG abgespaltet wurde. Durch die Abspaltung sinkt der Kurs der Altaktien um den Wert der Aktien der abgespaltenen neuen AG. Die Altaktionäre erzielen also keinen Vermögenszuwachs. Dennoch besteuert das deutsche Finanzamt diese unentgeltliche Aktienzuteilung von Drittlandsgesellschaften wie eine Dividendenausschüttung. Mit dem JStG 2013 werden nun auch solche Abspaltungen steuerfrei gestellt. Die neuen Aktien treten damit anteilig an die Stelle der Altaktien. Diese Änderung gilt für Abspaltungen, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das öffentliche Register nach dem 31.12.2012 erfolgt.
Sammelsurium an Änderungen
Exemplarisch sollen hier einige der fast 100 Änderungen im JStG 2013 überblicksartig aufgeführt werden:
?Freibeträge beim Lohnsteuerabzug können künftig statt für ein sogar für zwei Jahre beantragt werden. Geplant war, dass dies zum Jahresbeginn 2014 möglich ist.
?Einnahmen-Überschussrechnung: Explizit gesetzlich geregelt wird, dass auch hier die Bewertungsvorschriften über die anschaffungsnahen Herstellungskosten, Entnahmen und Einlagen ab dem Veranlagungszeitraum 2012 anzuwenden sind.
?Aus für das Modell ?Goldfinger?: Seit Oktober soll das bei Spitzenverdienern beliebte Modell nicht mehr funktionieren. Die bisherige Vorgehensweise: Eine neu gegründete britische Rohstoffhandelsgesellschaft oder ein geschlossener Auslandsfonds etwa kauft Gold. Die Verluste der Gesellschafter aus dem Ankauf sind in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Der Gesellschafter senkt seine Einkommensteuer in Deutschland, wenn er durch die Verluste unterhalb des Spitzensteuersatzes kommt. Nunmehr kann ein Verlust erst geltend gemacht werden, wenn der Rohstoff verkauft wurde. Denn die Neuregelung sieht vor: Soweit Verluste dem Progressionsvorbehalt unterliegen, erfolgt bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes eine Berücksichtigung von Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens erst im Zeitpunkt der Veräußerung.
?Freiwillig Wehrdienstleistende, Reservisten und im Freiwilligendienst Tätige können weiterhin steuerfreie Bezüge vereinnahmen. Bei Dienstverhältnissen ab 2013 müssen die weiteren Bezüge wie Wehrdienstzuschlag oder unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung versteuert werden.
?(Hybrid-)Elektrofahrzeuge als Dienstwagen: Die Kosten des Akkus werden aus dem Listenpreis als Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung herausgerechnet. Bei der Fahrtenbuchmethode mindern sie die anzusetzenden Gesamtkosten.
?Außensteuerrecht: Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte. Die rechtlich unselbstständige Betriebsstätte wird grundsätzlich wie ein fiktiv eigenständiges und unabhängiges Unternehmen behandelt.

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.000 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.
www.ecovis.com

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.000 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.
www.ecovis.com



drucken  als PDF  an Freund senden  karriere.at Umfrage: Weihnachtsfeier – Arbeitnehmer dürfen nur mit gutem Grund schwänzen Meteor-Schauer in der Post-Eiszeit ? Fortsetzung des prähistorischen Abenteuers um Steinzeit-Jäger Hukan
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 18.12.2012 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 785352
Anzahl Zeichen: 7853

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 376 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Regelungen im Jahressteuergesetz 2013 - EineÜbersicht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z