Online-Enzyklopädie ist vom Grundrecht der Pressefreiheit geschützt
ID: 785369
Das Landgericht Tübingen hat entschieden: Eine Online-Enzyklopädie ist bei der Herausgabe von Artikeln über einzelne Personen vom Grundrecht der Pressefreiheit geschützt.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im vorliegenden Fall wies das LG Tübingen (Aktenzeichen 7 O 525/10) die Klage eines außerordentlichen Professors zurück. Dieser soll durch seinen Gang zu Gericht die Löschung seiner persönlichen Daten bezweckt haben sollen.
Bei den persönlichen Daten soll es sich unter anderem um seinen Lebenslauf und Mitgliedschaften in katholischen Studentenverbindungen gehandelt haben, wogegen sich der Hochschulprofessor insbesondere mit seiner Klage gewandt haben soll. Begründet wurde die Klage damit, dass die Veröffentlichung solcher Daten einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers darstelle.
Das Gericht führte bei der Begründung des Urteils aus, dass die Veröffentlichung eines Artikels durchaus einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht darstelle, dieses Recht aber im Rahmen der Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter dem Grundrecht auf Pressefreiheit untergeordnet werden müsse. Ferner sähe das Gericht «keine Anhaltspunkte, dass der Kläger durch den Beitrag sozial ausgegrenzt oder isoliert zu werden droht». Es wies damit die Klage zurück.
Zudem müsse in Betracht gezogen werden, das ein Artikel einer Online-Enzyklopädie, anders als bei einem gewöhnlichen Zeitungsartikel, nur dann nähere Informationen zur Verfügung stellt, wenn explizit vom User danach gesucht wird. Das Online-Lexikon erfülle «das Interesse der Öffentlichkeit an einer ausreichenden Versorgung mit Informationen».
Auch vor einem anderen Gericht wurde bereits in dieser Thematik geklagt. Vor dem LG Schweinfurt klagte der Sohn eines verstorbenen Juristen über den bestehenden Artikel seines Vaters in einer Online-Enzyklopädie. Der Artikel sollte falsche Informationen über die Dauer einer NSDAP-Mitgliedschaft enthalten haben. Auch hier wurde die Klage abgewiesen. Die Fortsetzung des Rechtsstreits soll nächstes Jahr vor dem OLG Bamberg stattfinden.
In diesem komplexen Rechtsgebiet sollten Sie im Zweifelsfall einen versierten Rechtsanwalt aufsuchen und sich von diesem beraten lassen.
http://www.grprainer.com/Urheberrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 18.12.2012 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 785369
Anzahl Zeichen: 2444
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 297 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Online-Enzyklopädie ist vom Grundrecht der Pressefreiheit geschützt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).