Branchenzuschläge mit ver.di für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie abgeschlossen
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VGZ einigt sich mit ver.di

(PresseBox) - Am vergangenen Freitag, 14.Dezember, haben die Vertreter der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) in Hannover einen Branchenzuschlagstarifvertrag mit dem Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie abgeschlossen.
Damit werden die Löhne von Zeitarbeitnehmern und Stammbeschäftigten in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie in Zukunft schrittweise angeglichen. Darauf haben sich die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit ver.di geeinigt. Die Tarifabschlüsse sehen ein fünfstufiges Modell vor, nach dem ein erster Aufschlag bereits nach vierwöchigem Einsatz des Arbeitnehmers gezahlt wird. In anderen Branchen waren es bisher sechs Wochen.
Entscheidendes Signal
Thomas Bäumer, Vizepräsident des BAP und Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, sieht in dem Abschluss ein entscheidendes Signal an die Politik: "Für uns war es sehr wichtig, dass wir der Politik mit diesem Tarifabschluss zum Ende des Jahres aufzeigen, dass wir ihren Auftrag zügig und mit guten Ergebnissen handlungswillig umgesetzt haben. Dass wir mit der zweitgrößten Gewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund einen Vertrag bis Ende 2017 geschlossen haben, ist Ausdruck unserer lösungsorientierten Verhandlungsweise. Das System der Branchenzuschläge deckt mittlerweile nahezu alle Wirtschaftsbereiche in Deutschland ab, bei denen es bisher eine Lohnlücke gab. Bei diesem Tarifabschluss mit ver.di sind wir abermals an unsere absolute Schmerzgrenze gegangen. Denn in der ersten Stufe des Tarifmodells tritt der Branchenzuschlag bereits nach vier Wochen in Kraft, zwei Wochen früher als in anderen Branchen bisher üblich. Sofern es Lohnabstände in weiteren Branchen gibt, werden wir zügig mit ver.di weitere Gespräche und Tarifverhandlungen führen."
Abschlüsse
Die Abschlüsse entsprechen in allen weiteren vier Stufen den zuvor mit der IG Metall und der IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) sowie der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) abgeschlossenen Branchenzuschlagstarifverträgen. Der Branchenzuschlag beträgt nach der Einsatzdauer eines Arbeitnehmers in einem Kundenbetrieb der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie folgende Prozentwerte:
- nach der vierten vollendeten Woche 4%
- nach dem dritten vollendeten Monat 8%
- nach dem fünften vollendeten Monat 12%
- nach dem siebten vollendeten Monat 16 %
- nach dem neunten vollendeten Monat 20 %
Für die Lohnempfänger in der Tapetenindustrie ist das fünfstufige Modell abweichend
- nach der vierten vollendeten Woche 7%
- nach dem dritten vollendeten Monat 11%
- nach dem fünften vollendeten Monat 15%
- nach dem siebten vollendeten Monat 19 %
- nach dem neunten vollendeten Monat 23 %
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2017, gekündigt werden.
Bewährte Architektur
Der stellvertretende Verhandlungsführer Holger Piening (iGZ) begrüßte den nun achten Branchenzuschlagstarifvertrag ebenfalls: "Damit haben wir mittlerweile die wichtigsten Wirtschaftsbereiche abgedeckt und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einen bedeutsamen Partner mit ins Boot geholt. Mit Ausnahme der ersten Zuschlagsstufe - hier setzt der Branchenzuschlag bereits nach vier anstatt nach sechs Wochen Einsatzdauer ein - konnte die inzwischen bewährte Architektur der Branchenzuschlagstarife nun auch mit ver.di vereinbart werden."
Die VGZ wird gebildet durch die beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und den Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Beide Verbände verhandeln gemeinsam mit ver.di.
Im Sommer kam es zu Abschlüssen zwischen der VGZ und der IG BCE sowie der EVG. Die Branchenzuschläge für die Chemie-, Metall- und Elektroindustrie traten bereits am 1. November 2012 in Kraft, die übrigen folgen Anfang Januar bzw. Anfang April 2013.
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Datum: 18.12.2012 - 13:33 Uhr
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