Mit dem Erbe kommt der Streit: Mediation als außergerichtliche Alternative

Mit dem Erbe kommt der Streit: Mediation als außergerichtliche Alternative

ID: 786264
(firmenpresse) - Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Der Erbfall ist ein häufiger Auslöser für familieninterne Streitigkeiten. Nicht selten begegnen sich Verwandte deshalb vor Gericht. Gerichtsverfahren sind jedoch meist langwierig, kostenintensiv und berücksichtigen persönliche Interessenlagen beim Urteilsspruch nicht. Vor Gericht ergibt sich häufig eine Gewinner-Verlierer-Situation, welche oft mit negativen Gefühlen, wie Neid, Hass, Rache und Missgunst, zwischen den Streitparteien verbunden ist.

Eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung bietet das Mediationsverfahren. Hierbei handelt es sich um ein offenes und ehrliches Gespräch zwischen den Konfliktparteien unter der Leitung einer dritten, unabhängigen Person; dem Mediator. Der Mediator selbst trifft keine Entscheidung bezüglich des Konflikts. Er ist vielmehr Vertrauensperson beider Konfliktparteien und hat eine beratende Funktion bei der Lösungsfindung inne.

Die eigentliche Initiative obliegt den Streitenden, die sich mit Offenheit, Ehrlichkeit, Fairness und der aufrichtigen Bereitschaft zu einem Kompromiss am Mediationsprozess beteiligen. Unter diesen Voraussetzungen entsteht eine freiwillige Kooperation zwischen den Parteien und alle Beteiligten profitieren von dieser neuen Situation. Es entstehen zum Beispiel für beide Seiten geringere Kosten, wenn es gelingt eine außergerichtliche Einigung mit Hilfe des Mediators zu erzielen. Der Vorteil einer gemeinsam erarbeiteten Lösung lässt sich auch auf emotionaler Ebene erkennen. Denn eine Lösung, an der alle Betroffenen beteiligt sind, schützt vor der Verschärfung des Konflikts und einem generationenübergreifenden Bruch in der Familie. Ziel der Mediation ist es, eine schriftliche Vereinbarung zu schaffen, die die Interessen und persönlichen Bedürfnisse der Streitenden berücksichtigt.

Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts¬kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.



Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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Datum: 11.11.2013 - 13:19 Uhr
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