Pflegezusatzversicherung: Ist die Pflege - Bahr ausreichend?

Pflegezusatzversicherung: Ist die Pflege - Bahr ausreichend?

ID: 786450

Erst kürzlich hat die Bundesregierung die letzten Weichen für die ab Januar vorgesehene Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung gestellt. Auf der sicheren Seite sind Verbraucher deshalb aber noch lange nicht.



Pflege-Bahr: reicht das?Pflege-Bahr: reicht das?

(firmenpresse) - Mit der anstehenden Pflegereform möchte die Regierung im kommenden Jahr neue Anreize für mehr Eigenvorsorge geben. In diesem Zusammenhang können sich Verbraucher für eine staatlich geförderte Versicherungspolice entscheiden - die sogenannte "Pflege-Bahr". Weil das nach dem derzeitigen Gesundheitsminister benannte Vorsorgeprodukt möglichst jeden ansprechen soll, sind die Hürden für einen Abschluss sehr gering. Voraussetzung ist, dass der Versicherte mindestens 10 Euro im Monat bzw. 120 Euro im Jahr für seine Pflegezusatzversicherung berappt. Die Höhe des Einkommens spielt hierbei keine Rolle. Darüber hinaus darf die Mindestleistung in der höchsten Pflegestufe III nicht weniger als 600 Euro im Monat betragen. Sofern diese Bedingungen erfüllt werden, bezuschusst der Staat die eigene Pflegezusatzversicherung mit 5 Euro im Monat. Abgeschlossen werden kann die staatlich geförderte Police sowohl von gesetzlich wie auch von privat Versicherten. Eine Altersbeschränkung ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus darf weder eine Gesundheitsprüfung verlangt noch ein Risikozuschlag erhoben werden. Allerdings wird es im Zusammenhang mit dieser Pflegezusatzversicherung eine Karenzzeit von fünf Jahren geben. Demnach werden Leistungen erst nach Ablauf dieser Zeit erbracht.

Unlängst hat die Politik erkannt, dass angesichts einer stark alternden Gesellschaft das Thema Pflegebedürftigkeit zunehmend zum Problem wird. Bereits heute sind weit über 2,25 Millionen Menschen auf fremde Hilfe angewiesen. Bis 2030 dürfte diese Zahl auf etwa 3,37 Millionen ansteigen. Auch die Kosten für einen professionellen Pflegedienst oder ein Pflegeheimplatz dürften bis dahin deutlich anziehen. Dabei können diese auch heute schon kaum finanziert werden. Denn eine Betreuung im Pflegeheim geht in der höchsten Pflegestufe zumeist mit Kosten weit jenseits der 3.000 Euro einher. Von der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es aber maximal 1.550 Euro. Weitere Informationen hierzu können auf www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com abgerufen werden.



Die Anfang 2013 beginnende Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung ist insgesamt viel zu gering bemessen. Mit den Zuschüssen zur Pflegezusatzversicherung in Höhe von 5 Euro würden für den Pflegefall gerade mal 3.000 Euro Kapital zur Verfügung stehen. Allein der Staatszuschuss vermag die Versorgungslücke zwischen tatsächlichen Pflegekosten und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht zu decken. Der Pflege-Bahr ist demnach ungenügend und nicht einmal ein Tropfen auf dem heißen Stein. Dies gilt umso mehr wenn man bedenken mag, dass jeder Pflegebedürftige im Schnitt mehr als 37.000 Euro aus eigener für seine Pflege zahlen muss. Unerfreulich ist zudem die lange Karenzzeit von fünf Jahren. Eine Pflegezusatzversicherung sieht aktuell Wartezeiten von maximal 3 Jahren vor. Viele verzichten sogar gänzlich auf eine solche Regelung.

Verbraucher sollten sich nicht blind von der staatlichen Förderung locken lassen. Denn einerseits werden die neuen Tarife nach dem Unisex-Modell berechnet, wodurch die Pflegezusatzversicherung gerade für Männer richtig teuer werden kann. Weil zudem ein Kontrahierungszwang besteht, müssen die Versicherer auch Personen mit Vorerkrankungen akzeptieren. Damit die Pflegezusatzversicherung dann noch rentabel bleiben kann, müssen die Versicherer ohnehin höhere Beiträge verlangen. Gerade für junge, gesunde Versicherte wird zumeist eine herkömmliche Pflegezusatzversicherung etwa in Form der Pflegetagegeldversicherung die günstigere Wahl darstellen. Ein kostenloser Vergleich zur Pflegezusatzversicherung steht auf www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com zur Verfügung.

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Datum: 19.12.2012 - 14:42 Uhr
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