Prost Neujahr: Welche Versicherung bei Silvester-Schäden zahlt! (BILD)

Prost Neujahr: Welche Versicherung bei Silvester-Schäden zahlt! (BILD)

ID: 786862

(ots) -
Brandlöcher im Teppich, Kratzer am Auto, Verletzungen durch
Feuerwerkskörper: Die Silvesternacht endet nicht selten mit einem
bösen Erwachen im neuen Jahr. Wie Feier- und Feuerfreudige sicher ins
nächste Jahr kommen und welche Versicherung bei Schäden zahlt, zeigt
CosmosDirekt.

Silvester ist für viele die schönste Party des Jahres. Doch wo
ausgiebig gefeiert wird, kann schnell etwas schief gehen. Raketen,
Alkohol und Übermut sind dabei oft eine (brand-)gefährliche Mischung.
Versicherungsexperte Bernd Kaiser von CosmosDirekt weiß, welche
Versicherung bei typischen Silvesterschäden einspringt und
beantwortet die häufigsten Fragen:

Wer kommt für Missgeschicke bei der Silvesterparty auf?

"Wenn die Partygäste an Silvester beim Rauchen Brandlöcher im
Teppich hinterlassen, ein Silvestergast seinen Cocktail auf dem
Designer-Sofa verschüttet oder der Mantel des Bekannten mit einer
Wunderkerze angesengt wird, gilt: Der Verursacher haftet für den
Schaden. Eine Privat-Haftpflichtversicherung schützt in diesem Fall
vor den Kosten. Denn sie deckt nicht nur Schäden an fremdem Eigentum,
sondern auch Personenschäden ab. Allerdings zahlt die Versicherung
nicht, wenn diese vorsätzlich entstanden sind."

Welche Versicherung greift bei Schäden im und am Haus?

"Fliegt eine Rakete ins Wohnzimmer und verursacht einen Brand, so
ersetzt die Hausratversicherung den Schaden, der durch Feuer und
Löschwasser in der Wohnung entsteht. Versichert sind alle beweglichen
Gegenstände, also Möbel, Teppiche, Haushaltsgeräte, Fernseher und
sonstige Elektrogeräte. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden,
die durch explodierende Feuerwerkskörper an der Hausfassade entstehen
und springt ein, wenn ein Silvesterkörper den Dachstuhl in Brand
setzt."

Wer zahlt bei Verletzungen durch Feuerwerkskörper?



"Wird ein Partygast von einer Silvesterrakete getroffen, so kommt
die Privat-Haftpflichtversicherung des 'Absenders' der Rakete für den
Schaden auf, wenn ihm fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden
kann. Ansonsten wehrt die Versicherung auch unberechtigte Ansprüche
ab. Führt ein Silvester-Unfall zur Invalidität, zahlt die private
Unfallversicherung. Dies gilt jedoch nur für Verletzungen durch
handelsübliche Feuerwerkskörper. Wer selbst an Silvesterknallern
bastelt oder sich aufgrund von illegalem Feuerwerk verletzt, riskiert
nicht nur seinen Versicherungsschutz, sondern macht sich auch
strafbar."

Was passiert, wenn man unter Alkoholeinfluss einen Autounfall
verursacht?

"Sekt gehört für viele Deutsche zu einer Silvesterfeier dazu.
Daher gilt zum Jahreswechsel ganz besonders: Finger weg von Alkohol
am Steuer! Verursacht ein Autofahrer mit Alkohol im Blut einen
Unfall, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Schäden des
Opfers, abhängig vom Alkoholpegel wird die Kfz-Versicherung aber
einen Teil der Kosten von seinem Versicherungskunden zurückverlangen.
Außerdem kann der Kaskoversicherer die Entschädigungsleistung ganz
oder teilweise verweigern."

Wer zahlt, wenn durch Feuerwerksraketen ein Auto beschädigt wird?

"Wird ein am Straßenrand abgestelltes Auto durch Knaller oder
Randalierer beschädigt und wird der Verursacher auf frischer Tat
ertappt, muss er für den Schaden aufkommen. Die
Privat-Haftpflichtversicherung zahlt jedoch nur, wenn der Schaden
nicht vorsätzlich verursacht wurde. Wird der Schaden erst am
Neujahrsmorgen entdeckt und ist der Täter über alle Berge, tritt
unter Umständen die Kaskoversicherung ein. Brand- und
Explosionsschäden am Auto werden von der Teilkaskoversicherung
übernommen. Während man bei Seng- und Schmorschäden, die durch
glimmende Böller verursacht werden können, leer ausgeht.
Vandalismus-Schäden zahlt dagegen die Vollkasko."

Wer haftet, wenn Kinder Böller in den Briefkasten werfen?

"Kindern ab sieben Jahren haften in der Regel selbst für ihr Tun,
d.h. die Eltern müssen für Schäden aufkommen. Bei Kindern unter
sieben Jahren ist die Rechtslage erheblich komplizierter. Denn die
Kleinen haften generell nicht für Schäden. Und auch die Eltern müssen
nur dann für die finanziellen Folgen aufkommen, wenn sie ihre
Aufsichtspflicht verletzt haben. In solchen Fällen springt die
Privat-Haftpflichtversicherung ein. Dies gilt jedoch nicht für
vorsätzlich verursachte Schäden. Wirft also ein zehnjähriges Kind
absichtlich einen Böller in Nachbars Postschlitz und sprengt damit
den Briefkasten, zahlt die Versicherung nicht."

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
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Datum: 20.12.2012 - 10:02 Uhr
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