DGAP-News: Praktiker-Anleihe: Zweite Versammlungüber gemeinsamen Vertreter am 9. Januar 2013
ID: 787074
Schlagwort(e): Anleihe/Rechtssache
Praktiker-Anleihe: Zweite Versammlungüber gemeinsamen Vertreter am 9.
Januar 2013
20.12.2012 / 11:53
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Frankfurt am Main, 20. Dezember 2012 - Die Praktiker AG hat zu einer
Versammlung der Anleihegläubiger (WKN: A1H3JZ) am 9. Januar 2013
eingeladen. Sie folgt einer Abstimmung ohne Versammlung vom 24. bis 27.
September 2012, auf der nicht das erforderliche Quorum erzielt wurde. Die
Praktiker-Anleihegläubiger haben die Ernennung eines gemeinsamen Vertreters
zum Ziel, der ihre Interessen während der laufenden
Praktiker-Restrukturierung vertreten soll.
Anleihegläubiger um Alandsbanken Asset Management, die die Abstimmungüber
den gemeinsamen Vertreter initiiert haben, schlagen Rechtsanwalt Dr. Ingo
Scholz als gemeinsamen Vertreter vor. Dr. Scholz ist Partner der Kanzlei
Ashurst LLP. Er agierte in der Vergangenheit unter anderem als gemeinsamer
Vertreter für Anleihegläubiger der Unternehmen Arcandor und Deutsche
Nickel.
Pontus Soramäki von Alandsbanken erläuterte: 'Die kürzlich durchgeführten
Kapitalmaßnahmen haben die Liquidität der Praktiker AG verbessert und ihre
Eigenkapitalbasis gestärkt. Gleichzeitig hat das Unternehmen jedoch sein
werthaltigstes Asset, die Tochter Max Bahr, den neuen Kreditgebern als
Sicherheit gegeben. Ein gemeinsamer Vertreter wird es den Anleihegläubigern
ermöglichen, die angestrebte Restrukturierung zuüberwachen und ihre
Interessen im Falle eines möglichen weiteren Finanzierungsbedarfs zu
schützen. Die Anleihegläubiger sind Praktikers größte Gläubigergruppe. Wir
müssen in jede Entscheidungüber die Kapitalstruktur eingebunden sein.'
Die Anleihegläubigerversammlung am 9. Januar 2013 wird in Form eines
Präsenzverfahrens abgehalten. Sie wird um 11:00 Uhr unter folgender Adresse
stattfinden (Einlass ab 9:00 Uhr):
Saarlandhalle
An der Saarlandhalle 1
66113 Saarbrücken
Anleihegläubiger, denen eine Teilnahme an der Abstimmung in Saarbrücken
nicht möglich ist, können eine Stimmrechtsvollmacht erteilen. Weitere
Informationenüber die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht undüber
weitere erforderliche Nachweise der Teilnahmeberechtigung stehen auf
folgender Webseite zur Verfügung: www.praktiker-anleihe.de
Die Ernennung eines gemeinsamen Vertreters ergibt sich aus dem
Schuldverschreibungsgesetz. Der gemeinsame Vertreter repräsentiert
ausschließlich die Interessen der Anleihegläubiger. Er besitzt weitgehende
Informationsrechte gegenüber dem Konzern. Nach seiner Berufung bleibt er
weisungsgebunden durch die Anleihegläubiger.
Weitere Informationen finden sich zudem auf der Praktiker-Webseite unter:
http://www.praktiker.com/pb/site/praktiker_com/node/340180/Lde/index.html
Hintergrund:
Im ersten Abstimmungsvorgang Ende September 2012 wurde das erforderliche
Quorum von 50% des Nominalwerts der Anleihe von 250 Mio. Euro nicht
erreicht. Dies erklärt sich aus der starken Fragmentierung des
Investorenpools. In der zweiten Abstimmungsrunde am 9. Januar 2013 ist kein
Quorum erforderlich. Ein Mehrheitsbeschluss der bei der Abstimmung
anwesenden Gläubiger ist ausreichend.
Hintergrund der angestrebten Organisation der Anleihegläubiger ist die
defizitäre Entwicklung bei Praktiker. Der Konzern ist operativ seit acht
Quartalen in Folge unprofitabel.
Medienkontakt:
Charles Barker Corporate Communications GmbH
Tobias Eberle / Thilo Neupert
Telefon: +49 69 794090-0; Mobil: +49 173 5204436
Email: tobias.eberle@charlesbarker.de; thilo.neupert@charlesbarker.de
Ende der Corporate News
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