Ende des Schornsteinfegermonopols
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Ende des Schornsteinfegermonopols
Ende des 'Schornsteinfegermonopols' zum 1. Januar 2013 - Innenminister Joachim Herrmann: "Eigentümer für Schornsteinfegerarbeiten selbst verantwortlich - Künftig freier Wettbewerb mit verhandelbaren Preisen"
Für alle Haus- und Wohnungseigentümer ist der 1. Januar 2013 ein wichtiges Datum: An diesem Tag entfällt das sogenannte Schornsteinfegermonopol, das die Kehr- und Überprüfungsarbeiten an Feuerungs- und Lüftungsanlagen dem jeweiligen Bezirksschornsteinfegermeister vorbehalten hat. Innenminister Joachim Herrmann: "Für alle Eigentümer mit eigenen kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen bedeutet dies, dass sie selbst die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten veranlassen müssen. Das betrifft vor allem alle Besitzer von Heizungsanlagen. Sie müssen jetzt eigenverantwortlich dafür Sorge tragen, dass innerhalb der vorgeschriebenen Fristen gekehrt, gemessen und überprüft wird. Dabei können sie dann zwischen allen Schornsteinfegern oder Heizungsbauern mit entsprechender Zusatzqualifikation wählen." Welche Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen und welche Fristen dabei einzuhalten sind, ergibt sich aus dem Feuerstättenbescheid, den die Bezirksschornsteinfegermeister allen Besitzern von Heizungsanlagen zugesandt haben.
In Deutschland gibt es rund 8.000 Kehrbezirke mit jeweils einem Bezirksschornsteinfegermeister. Er hatte in seinem Bezirk bislang das alleinige Überwachungs- und Kehrrecht. Künftig muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nur noch nachgewiesen werden, dass die vorgeschriebenen Überprüfungsarbeiten fristgemäß durchgeführt worden sind. Für die sogenannte Feuerstättenschau und etwa auch die Abnahme neuer Heizungsanlagen wird er aber auch künftig allein verantwortlich sein.
Die Reform des Schornsteinfegerwesens geht auf die EU-Gesetzgebung zurück. Mit ihr soll das Schornsteinfegerwesen dem freien Wettbewerb zugeführt. Herrmann: "Künftig können Eigentümer frei wählen, von welchem Schornsteinfegerbetrieb oder Heizungsbauer mit Zusatzqualifikation sie ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen überprüfen lassen. Es gilt dann das Prinzip von Angebot und Nachfrage. Die Preise für diese Arbeiten sind nicht mehr gesetzlich geregelt, sondern frei verhandelbar."
Im Zusammenhang mit dem Ende des Schornsteinfegermonopols entfiel bereits das Nebentätigkeitsverbot für Schornsteinfeger. Sie sind nicht mehr auf die klassischen Schornsteinfegerarbeiten beschränkt, sondern können zum Beispiel verstärkt in der Energieberatung tätig werden. "Dadurch ändert sich das Berufsbild des Schornsteinfegers erheblich", so der Innenminister. "Er wird mehr und mehr zum fachlichen Berater, etwa beim vorbeugenden Brandschutz, Energiesparen oder bei der Reduzierung von Luftschadstoffen. Aus dieser Neuerung kann das Kaminkehrerhandwerk großen Nutzen ziehen."
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Datum: 21.12.2012 - 10:21 Uhr
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