Exzessive Dateneintreibung der GEZ aufgrund von Einnahmeverlusten
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Die GEZ greift zu dreisten Mitteln im Hinblick auf die Beschaffung persönlicher Daten. Datenschutzexperte Volkmer rät: Bei unklaren Sachlagen Experten konsultieren.
Jährliche Einnahmeverluste bei der GEZ. / Verstärkte Datensammlungen bei Meldeämtern. / Neuer Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. / Ausweitung der Praktiken bei der Geldeintreibung. / Datenschützer alarmiert. / Weitere Informationen unter http://www.projekt29.de. /
Ab dem 1. Januar 2013 gilt der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Dann wird es keine gerätebezogenen Rundfunkgebühren mehr geben, sondern der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung und zwar unabhängig, ob ein Fernseher, Radio oder ein internetfähiger Computer vorhanden ist, entrichtet. Es fallen für jeden Haushalt 17,98 Euro an. Es wird ein Stichtag festgelegt, an dem Melderegisterdaten, wie der Vor- und Familienname, gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Tag des Ein- oder Auszugs, Familienstand sowie Sterbetag an die GEZ übermittelt werden. Demnach werden sämtliche Melderegister von den Mitarbeitern der staatnahen Institution stärker durchleuchtet. Die Datenschutzbeauftragten der Länder befürchten eine Ausweitung bei der Geldeintreibung. Datenschutzexperte Volkmer ist in der Gesellschaft für Datenschutz aktiv und kennt sich bestens mit der neuen Regelung aus. „Datenschutz und GEZ, die beiden Begriffe haben noch nie zusammen gepasst. Es kam bisweilen sogar vor, dass Datenfahnder Karteikarten mit persönlichen Daten verloren haben“, sagt Christian Volkmer.
Die Methoden der Gebühreneintreiber sind oftmals dreist. Die Institution nutzt geschickt die rechtlichen Grauzonen und die Unwissenheit der Bürger mit Drohgebärden, sich hinziehenden Verfahren und Anonymisierungsstrategien zum Erfolg zu kommen. Sie verschickt trotz Widerstand gegen ihre Zahlungsaufforderung weiter Zahlungserinnerungen mit Säumnisgebühren, erschwert die Abmeldungen, fordert Gebühren und verschickt Zwangsanmeldungen ohne ausreichenden Nachweis empfangsbereiter Geräte. Dabei kehrt sie gerne die Beweislast um: Der Beschuldigte anstatt der GEZ muss mit einer eidesstattlichen Versicherung beweisen, dass er keine Rundfunkgeräte zum Empfang besitzt. Auch bei Gerichtsverhandlungen hat die GEZ den längeren Atem. Die Gebühreneintreiber haben einen modernen Verwaltungsapparat, um an die Daten zu kommen. Sich bei unklaren Sachlagen als Bürger richtig zu verhalten, ist nicht einfach. Daher rät der zertifizierte Datenschutzbeauftragte Christian Volkmer: „In Fällen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Gebühreneinzugs sollte man einen Datenschutz-Experten kontaktieren und nicht kampflos aufgeben.“ Auf www.projekt29.de informiert der Datenschutzexperte Volkmer zu Fragen rund um den Datenschutz.
Christian Volkmer ist einer der wenigen bekannten zertifizierten Datenschutzexperten im deutschsprachigen Raum. Im Alter von 18 Jahren gründete er das Unternehmen Projekt 29: http://www.projekt29.de. Nach dem Studium der Informatik und BWL in Regensburg und Darmstadt ist der junge Unternehmer, Jahrgang 1977, inzwischen selbst als Dozent für Informationssicherheit und Datenschutz an den Hochschulen in Regensburg und Darmstadt tätig. Seine Expertise wird durch das EU-Zertifikat IT-Compliancemanager nach ISO 17024 und den TÜV-geprüften Titel Datenschutzauditor bestätigt. Weiterhin informiert er auf Fachtagungen sowie Vorträgen über das hochsensible Thema der Datenauslagerung sowie recht und Technik.
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Seit 1996 ist die Projekt 29 GmbH & Co. KG in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit an den Standorten Regensburg, Hamburg, Berlin tätig. Christian Volkmer, geschäftsführender Gesellschafter von Projekt 29, ist einer der wenigen zertifizierten Experten in Datenschutzfragen für Unternehmen im deutschsprachigen Raum.
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Datum: 21.12.2012 - 11:18 Uhr
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Freigabedatum: 21.12.2012
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