Anspruch und Wirklichkeit

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Anspruch und Wirklichkeit



(pressrelations) - Zum gestrigen Grundsatzurteil zum Unterhaltsrecht erklären Astrid Rothe-Beinlich, Frauenpolitische Sprecherin und Mitglied im Bundesvorstand, sowie Cem Özdemir, Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Das Karlsruher Urteil macht deutlich, dass es nach wie vor eine großen Differenz zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim Unterhaltsrecht gibt. Bündnis 90/Die Grünen haben die Änderungen im Unterhaltsrecht stets begrüßt. Jedoch haben wir gleichzeitig immer deutlich gemacht, dass Eigenverantwortung nur dann eingefordert werden kann, wenn die Voraussetzungen dafür stimmen. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen Frauen den Aufbau einer eigenständigen Existenzsicherung ermöglichen. Das ist zur Zeit noch nicht der Fall.

Die anhaltende Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt muss beendet werden. Wir fordern daher seit langem ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, die Festschreibung von Frauenquoten für Aufsichtsräte und den verstärkten Einsatz der Bundesregierung für die Beendigung der Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen.

Deshalb ist der Ausbau und die Verbesserung des Ganztagsangebots für Kinder und Jugendliche von elementarer Bedeutung. Angefangen von der frühkindlichen Bildung ab dem ersten Lebensjahr bis hin zur Ganztagsschule muss eine lückenlose Betreuung ermöglicht werden. Der Bundesgerichtshof hat durch sein gestriges Urteil diese Position gestärkt.

Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, die notwendigen Reformen auf den Weg zu bringen, um den richtigen Anspruch des neuen Unterhaltsrechts auch der Lebensrealität vieler Alleinerziehender endlich anzugleichen.“


PRESSEDIENST BUENDNIS 90/DIE GRUENEN
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Platz vor dem Neuen Tor 1 * 10115 Berlin
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Tel: 030 - 28442 130 * Fax: 030 - 28442 234

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Datum: 19.03.2009 - 17:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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